Erstellt am 09.05.2014 um 08:04 Uhr von gironimo
Habt Ihr einen Betriebsrat? Der könnte seine Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage / Dienstpläne (§ 87 BetrVG) geltend machen.
Ansonsten könnte man sich noch auf arbeitsvertragliche Vereinbarungen berufen - sofern es diese in dem Zusammenhang gibt (wahrscheinlich eher nicht).
Erstellt am 09.05.2014 um 15:40 Uhr von snooker
Ich wuerde sogar noch weiter gehen und sagen, arbeitstage sind grundsaetzlich als ganze tage zu sehen. Denn wie soll dass fuktionieren wenn man samstags urlaub haben will. Eine stueckelung in stunde n oder halbe tage geht ja laut bundesurlaubsgesetz nicht. Einzigste mir bekannte ausnahme in einigen tv's fuer heiligabend und sylvesster zusammen ist ein tag urlaub zu nehmen.
Erstellt am 09.05.2014 um 15:46 Uhr von Pjöööng
Was ist denn bezüglich der Arbeitszeit einzel- oder tarifvertraglich vereinbart?