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6 Tage Woche wegen Pfingstmontag?

H
Heidequeen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR Kollegen,

könnt ihr mir helfen? Ich finde im Netz nicht so das passende Gesetz.

Wir sind ein Betrieb mit einer 5 Tage Woche (verteilt auf die Tage Montag - Samstag).

Da ja diesen Montag ein Feiertag war, sind nun einige Kollegen für die Tage Dienstag - Samstag eingeteilt. Die Vorgesetzten sind der Meinung der Montag zählt als gesetzlicher, bezahlter Feiertag nicht mit zu diesen 6 Tagen. Auf unserem Arbeitszeitkonten bekommen wir für den Tag die Stunden gutgeschrieben bzw auch keine Stunden abgezogen... Der BR vertritt die Meinung dass der Feiertag zu der 6 Tage Woche zählen würde, Kollegen die dann von Dienstag bis Samstag eingeteilt sind also faktisch 6 Tage arbeiten. Sehe ich das so richtig? Einen Tarifvertrag haben wir nicht der das klar regelt.

Nicht falsch verstehen, wir bekommen den Feiertag natürlich vergütet, es geht uns primär darum ob die Kollegen Anspruch auf einen Ausgleichstag nächste Woche haben , und natürlich auch darum ob wir im Recht sind oder total falsch liegen.

Welches Gesetz könnte ich als Grundlage nehmen?

Danke im Voraus.

64604

Community-Antworten (4)

G
gironimo

08.06.2017 um 13:12 Uhr

Die Frage wäre, ob die AN gemäß eurer betrieblichen Dienstplangestaltung an diesem Feiertag gearbeitet hätten - also eingeteilt waren. Das scheint so zu sein, da der AG ja bezahlt. (Der § 2 EntgFG spricht von "ausfallender" Arbeit .... )

Ich sehe da aber vorwiegend eure BV Arbeitszeit und Dienstplangestaltung als vorrangiges Regelungsinstrument. Wenn Ihr da nicht dem Arbeitgeber die Gestaltungsfreiheit in die Hände gelegt habt und noch Einfluß auf die Dienstplanung habt, könnt Ihr hier den Planungen des AG eure Zustimmung verweigern. Ihr braucht dazu nur gute Argumente und kein zusätzliches Gesetz. Euer NEIN ist Nein.

Dann müsst Ihr mit dem AG nach Lösungen suchen.

B
Belveda

08.06.2017 um 13:13 Uhr

Vielleicht hilft dir das? §11 ArbZG, Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: "Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist."

C
Catweazle

08.06.2017 um 18:44 Uhr

Bei einer 5-Tage-Woche stellt sich die Frage mit einem Ersatzruhetag nicht. Der freie Tag in der Woche nach Pfingsten ist der Ersatzruhtag.

P
Pjöööng

08.06.2017 um 18:48 Uhr

Zitat (Heidequeen): "Kollegen die dann von Dienstag bis Samstag eingeteilt sind also faktisch 6 Tage arbeiten"

Sorry, aber Deine Frage ist völlig durcheinander! Wenn die Kollegen von Dienstag bis Samstag eingeteilt sind, dann haben sie faktisch am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag zu arbeiten, das sind 5 Tage!

Und woraus Ihr einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag ableiten wollt, das verschließt sich mir vollständig!

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