Hallo und Servus, könnt Ihr mir bitte Helfen. Muß ein Jugendarbeitvertreter und ein Schwerbehinderten Vertreter Gewählt werden oder kann einer gewählt werden. Wir wollen diese beiden Positionen in unserem Betrieb wählen aber leider spielt unser Chefe da nicht ganz mit. Ich hab zwar in einigen Gesetztestexten nachgelesen, aber leider ist ja nirgends genau mit Angabe eines § gestanden ob ja oder nein. Wir im Gremium sind zwar alle der Meinung das wir im Recht sind beide zu wählen, wir möchten es aber auch unserem Chef §-sicher darlegen. Es sind jeweils mehr als 5 Personen Wahlberechtigt für jedes Amt. Unser Chef sagte diese Aufgaben könne doch der Betriebsrat so mit übernehmen. Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen. Danke
g. michl