Wahlpflicht für eine JAV und Schwbv.?
Hallo und Servus, könnt Ihr mir bitte Helfen. Muß ein Jugendarbeitvertreter und ein Schwerbehinderten Vertreter Gewählt werden oder kann einer gewählt werden. Wir wollen diese beiden Positionen in unserem Betrieb wählen aber leider spielt unser Chefe da nicht ganz mit. Ich hab zwar in einigen Gesetztestexten nachgelesen, aber leider ist ja nirgends genau mit Angabe eines § gestanden ob ja oder nein. Wir im Gremium sind zwar alle der Meinung das wir im Recht sind beide zu wählen, wir möchten es aber auch unserem Chef §-sicher darlegen. Es sind jeweils mehr als 5 Personen Wahlberechtigt für jedes Amt. Unser Chef sagte diese Aufgaben könne doch der Betriebsrat so mit übernehmen. Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen. Danke g. michl
Community-Antworten (3)
09.10.2008 um 16:27 Uhr
Hallo Hornmichl,
also, im SGB IX (Sozialgesetzbuch Nummer Neun) ist es ganz klar geregelt! Das SGB IX gibt es kostenlos bei den Versorgungs- oder Integrationsämtern. Das und ein Basiskommentar dazu sollten in keinem BR-Büro fehlen. Der Kommentar zählt zur nötigen BR-Ausstattung und muss vom AG bezahlt werden.
§93 SGB IX sagt, dass der BR die Eingliederung schwerbehinderter Menschen fördert und auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hinwirkt!!
§ 94 SGB IX sagt, dass in Betrieben mit mehr als 5 schwerbehinderten Menschen eine SBV gewählt wird! Da steht nicht: "kann gewählt werden!" Also eine ganz klare Ansage, die Wahlen durzuführen, die kein AG falsch verstehen sollte.
Innerhalb des BR solltet ihr mindestens ein Mitglied aus dem Gremium damit beauftragen, sich von BR-Seite aus um die Belange der Schwerbehinderten zu kümmern und zukünftig dann auch als Ansprechpartner für Eure neue SBV zu dienen. Eine enge Zusammenarbeit von BR und SBV ist gerade auch für den BR von großem Vorteil, da die SBV in manchen Dingen noch vor dem BR vom AG zu informieren ist. Also z. B. auch mal ein Seminar zum Thema SGB IX für den BR besuchen.
Zur JAV weiß ich leider nichts, wir haben keine Jugendlichen oder Azubis.
Viel Erfolg bei den Wahlen. Zuli
09.10.2008 um 16:38 Uhr
@hornmichl & Zuli, oft hilft es nach links oder recht schauen...besonders hier..bei der W.A.F...
09.10.2008 um 16:53 Uhr
@hornmichl, ob euer AG davon begeistert ist oder nicht ist völlig irrelevant! Aber leider klappt es viel zu oft, dass sie mit dieser Einstellung ein Gremium verunsichert. Warum denn? Setzt die Wahlen an und er hat sich daran zu gewöhnen, dass es bei euch in Zukunft eine JAV und eine Schwerbehindertenvertretung gibt!
Lies dich mal in die § 60 ff BetrVG mit Kommentar rein, da wirst du gleich viel sicherer und ihr wisst, was zu tun ist!
Übrigens, auch ein Betriebsratsmitglied kann sich für die Schwerbehindertenwahl zur Verfügung stellen, auch wenn er selbst keine Behinderung vorweisen kann!
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