Erstellt am 09.10.2008 um 14:27 Uhr von Zuli
Hallo Hornmichl,
also, im SGB IX (Sozialgesetzbuch Nummer Neun) ist es ganz klar geregelt! Das SGB IX gibt es kostenlos bei den Versorgungs- oder Integrationsämtern. Das und ein Basiskommentar dazu sollten in keinem BR-Büro fehlen. Der Kommentar zählt zur nötigen BR-Ausstattung und muss vom AG bezahlt werden.
§93 SGB IX sagt, dass der BR die Eingliederung schwerbehinderter Menschen fördert und auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hinwirkt!!
§ 94 SGB IX sagt, dass in Betrieben mit mehr als 5 schwerbehinderten Menschen eine SBV gewählt wird! Da steht nicht: "kann gewählt werden!" Also eine ganz klare Ansage, die Wahlen durzuführen, die kein AG falsch verstehen sollte.
Innerhalb des BR solltet ihr mindestens ein Mitglied aus dem Gremium damit beauftragen, sich von BR-Seite aus um die Belange der Schwerbehinderten zu kümmern und zukünftig dann auch als Ansprechpartner für Eure neue SBV zu dienen. Eine enge Zusammenarbeit von BR und SBV ist gerade auch für den BR von großem Vorteil, da die SBV in manchen Dingen noch vor dem BR vom AG zu informieren ist. Also z. B. auch mal ein Seminar zum Thema SGB IX für den BR besuchen.
Zur JAV weiß ich leider nichts, wir haben keine Jugendlichen oder Azubis.
Viel Erfolg bei den Wahlen.
Zuli
Erstellt am 09.10.2008 um 14:38 Uhr von pirat
@hornmichl & Zuli,
oft hilft es nach links oder recht schauen...besonders hier..bei der W.A.F...
http://jugendvertretung.waf-institut.de/wahl/#Wahl
Erstellt am 09.10.2008 um 14:53 Uhr von Mona-Lisa
@hornmichl,
ob euer AG davon begeistert ist oder nicht ist völlig irrelevant! Aber leider klappt es viel zu oft, dass sie mit dieser Einstellung ein Gremium verunsichert.
Warum denn? Setzt die Wahlen an und er hat sich daran zu gewöhnen, dass es bei euch in Zukunft eine JAV und eine Schwerbehindertenvertretung gibt!
Lies dich mal in die § 60 ff BetrVG mit Kommentar rein, da wirst du gleich viel sicherer und ihr wisst, was zu tun ist!
Übrigens, auch ein Betriebsratsmitglied kann sich für die Schwerbehindertenwahl zur Verfügung stellen, auch wenn er selbst keine Behinderung vorweisen kann!