Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf das Thema Krankenrückkehrgespräche, bzw. Fehlzeitgespräche.
Diese finden meistens außerhalb der Arbeitszeit statt. Ich denke da es ein Gespräch ist zuwelchem der AG einläd ist er ebenso verpflichtet das auch wie Arbeitszeit zu behandeln, oder ?
Das Problem ist das sich natürlich keiner wagt danach zu Fragen und eben einen Termin außerhalb der AZ einfach annimmt.
Somit freiwillig kommt.
Sollten alle darauf drängen nur in der AZ zu kommen ? ich stelle mir das Weisungsrecht auch kompliziert vor den es ist keine AZ. Es sei denn er würde sie vergüten, oder ?
Ich liege doch richtig?