Minusstunden - Was geschieht mit Minusstunden am Jahresende wenn kein TV gilt?
Was geschieht mit Minusstunden am Jahresende? Es gilt kein TV. Bin euch dankbar für eine Antwort wenn mögl. mit Verweiss auf §§
Community-Antworten (8)
07.10.2008 um 12:57 Uhr
@Neris, es soll vorkommen...dass sowas in einer BV geregelt wird... gerade im Bereich der Arbeitszeitkonten besteht ein MBR nach § 87 Abs. 1 Ziff. 2 ... fehlt eine Verrechnungsregel für Minus-Stunden, dann aber hopp....
07.10.2008 um 13:21 Uhr
@pirat bei uns ist das alles über TV bzw. BV geregelt wurde von einer Kollegin um Hilfe gebeten, betrifft ihren Mann. Er arbeitet als Lagerarbeiter. Dort gibt es keinen TV und keinen BR gruß neris
07.10.2008 um 14:28 Uhr
@neris, dann ist es wohl verhandlungssache. die frage ist eng an überstunden bzw plusstunden zu binden.in zeifel muss der Ag aber dafür sorgen das der Ag gar nicht ins minus kommt. oder aber der AG muss dafür sorgen das das minus nicht zum nachteil wird ( nachzahlung)
07.10.2008 um 14:31 Uhr
@neris, Minusstunden sind ein Arbeitgeber Problem !! So hat das Bundesarbeitsgericht unter Bezug auf das Bürgerliche Gesetzbuch wiederholt entschieden.
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht in der Lage ist, Sie zu beschäftigten, weil zum Beispiel Aufträge fehlen, oder wenig Kunden kommen, ist das sein unternehmerisches Risiko. Dies kann er auf keinen Fall auf Sie als Arbeitnehmer/in abwälzen.
Er darf Ihnen also keine (nachzuarbeitende) Minusstunden aufschreiben, Urlaub anrechnen oder gar Gehalt abziehen.
07.10.2008 um 14:32 Uhr
@neris gem. § 611 BGB schuldet der AN dem AG die vereinbarte Arbeitszeit und der AG dem AN die vereinbarte Vergütung; es sei denn, es liegt Annahmeverzug gem. § 615 BGB vor;
07.10.2008 um 14:35 Uhr
@Neris, Siehe auchb http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/index.htm
Dort findest du auch viele Bunte §§§ ...... nicht nur zu dem Thema sondern auch zu verwandeten Themen .
@UHU,hast du mich noch lieb?
07.10.2008 um 14:40 Uhr
@WB aber immer, mein Herz ist groß :-)) letztens hat mich ein WB auf meiner Terrasse besucht, du warst das nicht, aber ich mußte gleich an dich denken; ich verkneif mir auch manchen Kommentar und schmunzel vor mich hin
07.10.2008 um 16:38 Uhr
Negatives Arbeitszeitkonto» Leitsatz "Ein negatives Guthaben auf dem «Arbeitszeitkonto» stellt einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar. Kann allein der Arbeitnehmer darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang das negative Guthaben entsteht, hat er es im Falle der Vertragsbeendigung bei nicht rechtzeitigem Zeitausgleich finanziell auszugleichen. Dazu darf der Arbeitgeber eine Verrechnung mit Vergütungsansprüchen vornehmen." BAG - 5 AZR 334/99 - 13.12.2000 - Der Betrieb 2001, S. 1565
Verwandte Themen
AGG in BV unberücksichtigt - wie kann man diese BV anfechten?
ÄlterKomme ich mal zum Sachverhalt: Im Betrieb besteht eine BV über die Jahresarbeitszeit. Diese regelt durch ein Ampelmodel, (Grüne, Gelbe und Rote Phasen)was mit aufgelaufenen Überstunden und Minussal
Angeordnete Minusstunden
ÄlterHallo! Ich arbeite als Angestellter im öffentlichen Dienst Bund im Wechselschichtdienst. Es ist kein Arbeitszeitkonto im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung vereinbart. Durch personel
Ist BR Beschluss nötig
ÄlterIn unserem Betrieb mußte die Technik in der Restaurantküche erneuert werden. Die Umbauarbeiten sollten eine Woche dauern. In dieser Zeit waren alle Mitarbeiter damit einverstanden eine Woche zu nehmen
Gestaffelte Kündigungen bei Betriebsschließung
ÄlterDer Betrieb (8 MA) wird zum Jahresende geschlossen. 6 MA soll zum Jahresende gekündigt werden. 2 MA (Außendienst-MA und zugehörige Innendienst-MA) sollen aber schon vorher entlassen werden (basierend
Urlaub statt Minusstunden
ÄlterMein Arbeitgeber kam auf mich zu, dass für mich demnächst Minusstunden anfallen, da aufgrund der Urlaubszeit nicht so viel Arbeit anfallen würde. Dann am der Vorschlag (am Montag), dass ich doch einen