Erstellt am 29.03.2012 um 17:11 Uhr von kassenwart
..weil die Dienstpläne mit den Minusstunden geschrieben wurden und auch so von allen Seiten genehmigt wurden.
Auch vom BR????
Freie Tage auf dem DP der mitbestimmt wurde sind verbindlich! Also dem BR auf die Füße treten!!
Der AN bietet seine Arbeitskraft lt. ArbV an (bedeutet muss hingehen und sagen AG hier bbin ich ich möchte arbeiten) und der AG muss sie annehmen sonst gerät er in Annahmeverzug gem. § 615 BGB.
Ich bezweifele auch, dass ein BR grundsätzlich Dp mitbestimmen/zustimmen darf welche für den AN Minusstunden ergeben. Also Entscheidungen zu Lasten des AN/ gegen den ArbV. Würde ja bedeuten, dass der AG das AG-Risiko lt. BGB zu Lasten des AN verlagern könnte.
Erstellt am 29.03.2012 um 18:06 Uhr von Irmgard
@ Hanna
Wenn der BR solchen Plänen zustimmt, dann ist das so.
Einfach das Frei streichen geht trotzdem nicht.
Ihr solltet eine BV verhandeln!!!!
Erstellt am 29.03.2012 um 18:12 Uhr von Globus
"Die Minusstunden sind entstanden,weil die Dienstpläne mit den Minusstunden geschrieben wurden und auch so von allen Seiten genehmigt wurden."
wenn das "alle Seiten" AG und BR sind, dann geht das leider so in Ordnung...
Der AG muß nicht zwangsläufig eine BV zum Thema mit dem BR abschließen - eine "mal zu mal " regel ist genauso wirksam - ähnlich wie kurzfristig anberaumte Überstunden!
Aber ja, auch ich denke, um das mit den Arbeitszeitkonten endlich vernünftig zu regeln, sollte der BR mal in die "Puschen" kommen und ne BV bezüglich der flexiblen Arbeitszeit in die Wege leiten...
Erstellt am 29.03.2012 um 18:41 Uhr von wahlvst
Immer wieder werden in schwachen Monaten Arbeitnehmer nicht eingeteilt oder früher nach Hause geschickt. Dann erhebt sich die Frage, ob diese Minusstunden vom Lohn abgezogen, oder auf den nächsten Monat im Dienstplan übertragen werden können. Obwohl immer wieder so verfahren wird, heißt die Antwort ganz klar: Nein.
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 26.1.11 (AZ: 5 AZR 819/09) nochmals bestätigt, dass Minusstunden nicht verrechnet werden können, vor allem, wenn der Arbeitgeber keine Dienstpläne erstellt sondern einen "flexiblen Abruf zur Arbeit pflegte". Hier kommt der Arbeitgeber immer in den sog. Annahmeverzug, wenn er die vereinbarte Arbeitszeit nicht abruft.
http://www.dehoga.org/mdm.nsf/55f38ee9344fe5dc41256cf70054ce80/3d991bc1a90844a8412575df0054b4dc?OpenDocument
Erstellt am 29.03.2012 um 18:56 Uhr von Irmgard
@ wahlvst
das nenn ich doch mal selektives lesen
wenn der Arbeitgeber keine Dienstpläne erstellt sondern einen "flexiblen Abruf zur Arbeit pflegte".
Es werden aber Dienstpläne erstellt! Und der BR segnet sie mit geplanten Minusstunden ab.
Das ist gar nicht so unüblich! Es gibt sogar TV die das ermöglichen;)
Erstellt am 29.03.2012 um 19:12 Uhr von Hanna
Danke für die Antworten.
Die Dienstpläne werden erstellt und der BR segnet sie mit geplanten Minusstunden ab. Da ich jetzt immer noch unsicher bin,nochmal die Frage: darf der AG über die freie Tage verfügen ,oder ist der genehmigte Dienstplan auch in diesem Fall für beide Seiten verbindlich und darf ohne Einverständnis nicht geändert werden?
Entschuldigung dass ich nochmal nachfrage,aber ich brauche sehr dringend eine Antwort :-)
Erstellt am 29.03.2012 um 19:43 Uhr von Irmgard
Nein! Darf er nicht! Nur einvernehmlich mit dem Arbeitnehmer!
Ihr solltet das dringend regeln!
Erstellt am 29.03.2012 um 19:45 Uhr von Hanna
@Irmgard
vielen Dank für die Antwort.
Erstellt am 30.03.2012 um 09:34 Uhr von gironimo
Fordert den AG auf, die Streichung der freien Tage rückgängig zu machen und fordert ihn auf, die Mitbestimmung des Betriebsrats im Sinne des § 87 BetrVG zu beachten und nicht einseitig Regeln für den Zeitausgleich zu schaffen.