Hallo, bei meiner Frage geht es um ein negatives Arbeitszeitkonto.
Wir haben eine Betriebsordnung die erlaubt das Mitarbeiter -40 Stunden haben dürfen.
Wenn ein Mitarbeiter nun das Unternehmen verlässt darf der Arbeitgeber auch die Minusstunden die er gewährt vom Gehalt einbehalten ?

VG