7 Tipps, mit denen Sie rechtliche Risiken bei Ihren Betriebsratssitzungen ausschließen
TIPP 1: Einberufung ist Vorsitzendensache
Grundsätzlich wird eine Betriebsratssitzung durch den Betriebsratsvorsitzenden anberaumt. Ist dieser verhindert, muss der stellvertretende Vorsitzende die Sitzung einberufen. Beachten Sie, dass andere Mitglieder keine Berechtigung haben, eine Sitzung einzuberufen. Nur, wenn sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter verhindert sind und Sie für diesen Fall nicht vorsorglich einen weiteren Stellvertreter gewählt haben, besteht zur Erledigung dringender Angelegenheiten ein Selbstzusammentrittsrecht. Dann kann jedes Betriebsratsmitglied zu einer Betriebsratssitzung einladen.
Der Betriebsratsvorsitzende kann nach eigenem Ermessen bestimmen, wie oft und wann Betriebsratssitzungen stattfinden. Beantragt jedoch der Arbeitgeber oder ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats die Einberufung einer Sitzung, ist der Betriebsratsvorsitzende zur Abhaltung rechtlich verpflichtet.
TIPP 2: Einladung muss rechtzeitig und vollständig sein
Zur Betriebsratssitzung werden selbstverständlich alle Mitglieder des Betriebsrats eingeladen. Dabei müssen Ort, Zeitpunkt und Inhalt der Tagesordnung für die Sitzung mitgeteilt werden. Eine bestimmte Form oder Frist ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Allerdings muss die Einladung „rechtzeitig“ zugehen. Was „rechtzeitig“ ist, bemisst sich nach den Umständen im Einzelfall. Eine 3-Tages-Frist ist wohl mindestens einzuhalten.
TIPP 3: Betriebsratssitzung ist eine geschlossene Veranstaltung
Ihre Betriebsratssitzung ist eine ernsthafte Angelegenheit und kein „Tag der offenen Tür“. Das Betriebsverfassungsgesetz macht hier strenge Vorgaben: Es sollen keine Nichtberechtigten an rechtlich verbindlichen Betriebsratsbeschlüssen teilnehmen.
TIPP 4: Die Tagesordnung ist der Schlüsselfaktor
Um eine Betriebsratssitzung zeitsparend durchzuführen, ist es sinnvoll, diese anhand einer Tagesordnung zu strukturieren. Dabei sollten möglichst die wichtigen Themen am Anfang stehen.
Denken Sie daran, alle wichtigen Themen auf die Tagesordnung zu setzen, da Sie sonst darüber keine Beschlüsse fassen können. Geben Sie die zu behandelnden Tagesordnungspunkte möglichst konkret an, damit Sie nicht Gefahr laufen, einen unwirksamen Beschluss darüber zu fassen.
TIPP 5: Protokoll kann ein wichtiges Beweismittel sein
Als Betriebsrat sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Sitzung zu protokollieren. Protokollieren Sie aus Beweisgründen die gefassten Beschlüsse am besten im genauen Wortlaut. Geht es um ein besonders sensibles Thema, halten Sie den dazu gefassten Beschluss am besten auf einem gesonderten Formular fest. Sollte dieses beispielsweise bei Gericht vorgelegt werden müssen, erfährt Ihr Chef nicht, was sonst noch so auf der Betriebsratssitzung besprochen wurde.
Um die Beschlussfähigkeit der Betriebsratssitzung nachweisen zu können, ist es von enormer Bedeutung, dass auch eine Anwesenheitsliste geführt wird.
TIPP 6: Der Vorsitzende hat ein „natürliches“ Leitungsprivileg
Der Betriebsratsvorsitzende leitet die Sitzung. Ist er verhindert, tritt an seine Stelle der stellvertretende Vorsitzende. Falls beide verhindert sind, bestimmen Sie und Ihre Kollegen einen Sitzungsleiter aus Ihren Reihen durch Mehrheitsbeschluss. Dem Sitzungsleiter steht das Recht zu, die Sitzung zu eröffnen und zu schließen, die Rednerliste zu führen, das Wort zu erteilen und wieder zu entziehen sowie die Abstimmung zu leiten und das Ergebnis festzustellen.
TIPP 7: Nur in bestimmten Fällen darf Ihr Chef anwesend sein
Auch der Arbeitgeber kann an den Sitzungen teilnehmen – jedoch nur, wenn er selbst die Einberufung einer Sitzung beantragt hat oder Sie ihn ausdrücklich eingeladen haben. Ist er von Ihnen eingeladen worden, muss er an der Sitzung teilnehmen. Weigert er sich hartnäckig, können Sie dies sogar gerichtlich durchsetzen lassen.