Erstellt am 08.07.2015 um 07:40 Uhr von gironimo
Das ist Demokratie.
Zu beachten wäre, dass diese Person bei Abstimmungen nicht als Enthaltung zu werten ist, sondern die Zahl der insgesamt Abstimmenden um eine Person gesenkt werden muss. Dadurch können sich also auch Mehrheitsverhältnisse ändern.
Erstellt am 08.07.2015 um 08:32 Uhr von Dezibel
Anders herum: Auf welcher Rechtsgrundlage wollt ihr ihn zwingen, sitzen zu bleiben?
Haue androhen?
Pattex auf den Sitz?
;))
Erstellt am 08.07.2015 um 09:06 Uhr von pillepalleTR
Ergänzend zu gironimo: dadurch kann sich ggf. auch die Beschlussfähigkeit des Gremiums ändern.
"Anders herum: Auf welcher Rechtsgrundlage wollt ihr ihn zwingen, sitzen zu bleiben?"
Das sehe ich auch so; zwingen kann man ihn sicherlich nicht.
Aber der Kollege sollte mal drüber nachdenken, ob seine Aufgaben und Pflichten als Betriebsrat (auch zur Sitzungsteilnahme) nicht schwerer wiegen, als irgendwelche persönliche Animositäten.
Unter Demokratie verstehe ich auch das sich Auseinandersetzen mit anderen Meinungen bzw. das Respektieren von Mehrheitsentscheidungen (irgendwer muss ihn ja eingeladen haben). Aber das mag jeder für sich entscheiden.
Wenn er dennoch rausgehen will und clever ist, teilt er seinen Missmut über die Person erst gar nicht mit, sondern dann hat er halt nen längeren Aufenthalt in der keramischen Abteilung.
Erstellt am 08.07.2015 um 09:37 Uhr von Pjöööng
Mit der (Annahme der) Wahl hat jedes BRM auch Pflichten übernommen.
Meines Erachtens ist das Verhalten dieses BRM eine Pflichtverletzung, die ggf. sogar zum Ausschluss aus dem BR führen kann.
Erstellt am 08.07.2015 um 09:46 Uhr von pillepalleTR
...genau...wir erklären dann dem Arbeitsrichter, dass der Kollege seine Pflichten durch minutenlange Abwesenheit von der Sitzung so massiv verletzt hat, dass er nach §23 I BetrVG unbedingt aus dem BR entfernt werden muss....
Und da auch der ungeliebte Gewerkschaftsvertreter dafür sorgen kann, sind wir als BR aus der Sache fein raus....
Erstellt am 08.07.2015 um 10:45 Uhr von Pjöööng
Ach pillepalleTR, wenn Dir eine intellektuelle Auseinandersetzung zu schwierig ist, dann geh doch zu gutefrage.net
Erstellt am 08.07.2015 um 10:51 Uhr von pillepalleTR
ach, Pj(öööö)ng: siehe 259426
Erstellt am 08.07.2015 um 12:16 Uhr von alterMann
Naja, Pjöööng, Pillepalle hat schon Recht. Wegen so etwas an einen BR-Ausschluss zu denken, ist schon exotisch.
Mich würde es in einem solchen Fall jucken, mit dem Kollegen ins Gespräch zu kommen und den Grund seiner Aversion kennen zu lernen. Meistens können beide Seiten was davon für die weitere Arbeit lernen.
Erstellt am 08.07.2015 um 13:00 Uhr von Pjöööng
Die grobe Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten ist nunmal der (einzige) Grund auf Grund dessen das BetrVG einen Ausschluss aus dem BR androht. Das kann man exotisch finden, aber wenn dadurch möglicherweise dauerhaft die Arbeitsfähigkeit des BR gefährdet wird, sollte das die logische Konsequenz sein.
Erstellt am 08.07.2015 um 13:24 Uhr von gironimo
ich sehe in dem zeitweiligen Verlassen einer Sitzung als Ausdruck des Protestes KEINE Pflichtverletzung.
Mal abgesehen davon, dass es aus meiner Sicht eher ein Ausdruck von der eigenen Sprachlosigkeit ist.
Erstellt am 08.07.2015 um 14:11 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"ich sehe in dem zeitweiligen Verlassen einer Sitzung als Ausdruck des Protestes KEINE Pflichtverletzung."
Demnach betrachtest Du die Teilnahme an BR Sitzungen nicht als eine Verpflichtung aus dem BR-Amt?
Erstellt am 08.07.2015 um 14:37 Uhr von Widder
Da er an den BR - Sitzungen teilnimmt, und diese kurzzeitig verlässt, stellt dies noch lange keine, und schon gar keine grobe Pflichtverletzung dar.
Er kommt also mit seiner Teilnahme auch seiner Verpflichtung nach.
Erstellt am 08.07.2015 um 16:19 Uhr von Pjöööng
Es ist im Ursprungsbeitrag übrigens nicht die Rede davon, dass die Sitzung nur KURZZEITIG verlassen wird.
Erstellt am 09.07.2015 um 12:59 Uhr von Widder
Ach Pjöööng, du und deine Haarspalterei.... :)
Das ergibt sich aus der Logik der Frage. Da er anwesend ist, verläßt er die Sitzung. Dies ist kurzzeitig (zeitweilig), wenn es auch vielleicht ein bisschen länger dauert.....
Erstellt am 09.07.2015 um 13:12 Uhr von Frisch
Von mir aus hackt noch n bissl auf Pjöööng rum, Recht hat er grundsätzlich trotzdem. Zum Einen, das Verlassen der Sitzung als vorübergehenden Akt zu betrachten verlangt schon eine Spur Optimismus. Erst recht, wenn man bedenkt, dass das BRM die Sitzung verlässt, weil ihm eine eingeladene Person (hier scheinbar der Gewerkschaftssekretär) nicht passt. Diese bleibt ja üblicherweise die ganze Sitzung anwesend.
Und ob man es jetzt schön redet oder nicht, verlassen der Sitzung ohne Verhinderungsgrund ist eine grobe Pflichtverletzung. Diese wird wohl nicht beim ersten mal für die Amtsenthebung taugen, aber wenn das BRM nur aufgrund der Anwesenheit des Gewerkschaftssekretärs regelmäßig von den Sitzungen verschwindet könnte man durchaus drüber nachdenken
Erstellt am 09.07.2015 um 13:34 Uhr von Pjöööng
Widder,
das hat nichts mit "Haarspalterei" zu tun. Eher schon mit sorgfältigem Lesen.
Es ist für mich sowieso nicht verständlich, warum Ihr hier solche Klimmzüge macht um zu "argumentieren", dass es sich nicht um eine Pflichtverletzung handelt. Ich denke dass die Pflicht zur Teilnahme an BR-Sitzungen wohl nicht ernsthaft verneint werden kann. Ebensowenig kann wohl verneint werden, dass diese Pflicht für alle Tagesordnungspunkte besteht. Und diese Pflicht verletzt ein BRM wenn es aus dem Grund dass ihm ein Teilnehmer "nicht passt" einzelnen Tagesordnungspunkten fernbleibt. Insbesondere wenn es sich um Teilnehmer handelt denen der Gesetzgeber ausfrücklich ein Teilnahmerecht eingeräumt hat.
Erstellt am 09.07.2015 um 14:35 Uhr von Widder
@Frisch
Ich will und werde nichts schön reden, aber dies ist KEINE grobe Pflichtverletzung, und ich hacke bestimmt nicht auf pjöööng herum. Im Gegenteil, ich liebe seine Beharrlichkeit und Kommentare, da ich ähnlich ticke.
Selbst wenn wir uns noch tagelang immer wieder die gleichen Argumente um die Ohren hauen, werden sich die einzelnen Meinungen nicht wirklich ändern. Ob dies richtig oder falsch ist, müssen andere Instanzen entscheiden.
zur Hilfe guckst du hier;
Grobe Pflichtverletzung des BR
§ 23 BetrVG - II. Ausschluss aus dem Betriebsrat (Abs. 1) - Däubler/Kittner/Klebe (Hrsg.)
Als grobe Pflichtverletzungen wurden angesehen:
.
.
– Betriebsratssitzung:
unberechtigte Ablehnung eines mit Gründen versehenen Antrages eines Viertels der BR-Mitglieder auf Einberufung einer BR-Sitzung nach § 29 Abs. 3 durch den BR-Vorsitzenden (ArbG Esslingen 21. 5. 64, AuR 64, 249); beharrliche Weigerung, an BR-Sitzungen teilzunehmen (zur Teilnahmepflicht von BR-Mitgliedern § 37 Rn. 33);
– Untätigkeit:
ständige Nichtwahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Befugnisse und Aufgaben, z. B. durch beharrliche Weigerung, an BR-Sitzungen und Abstimmungen im BR teilzunehmen wegen grundsätzlicher Ablehnung der Betriebsverfassung (LAG Mainz 28. 10. 53, BB 54, 129);
ist zwar schon alles ein bischen älteren Datums, aber m.E. noch immer gültig.
Da das BRM nicht ständig und beharrlich die Teilnahme verweigert, ist es keine grobe Pflichtverletzung.
Wenn ich jetzt alles was zu grob oder nicht grob gezählt wird, hier posten würde, wäre dies wahrscheinlich die Textwand des Jahrhunderts.
Erstellt am 09.07.2015 um 14:45 Uhr von Pjöööng
Ob nun dieses BRM die Teilnahme an (Teilen) der Sitzung beharrlich verweigert, wissen wir nicht.
Und genau aus diesem Grunde hatte ich ja ursprünglich auch geantwortet:
"Meines Erachtens ist das Verhalten dieses BRM eine Pflichtverletzung, die ggf. sogar zum Ausschluss aus dem BR führen kann."
Und es für mich nach wie vor unstreitig dass es sich um eine Pflichtverletzung handelt.
Und sie kann auch, je nach dem, was der "gegebene Fall" ist, zu einem Ausschluss führen, z.B. dann, wenn Sitzungen bei denen der Gewerkschaftsvertreter anwesend ist, grundsätzlich boykottiert werden oder dadurch möglicherweise auch noch die Beschlussfähigkeit des BR gefährdet wird.
Ein einmaliges Pipi machen, während "der da dumm rumschwätzt" würde sicherlich nicht für eine grobe Pflichtverletzung reichen.
Erstellt am 09.07.2015 um 15:30 Uhr von Frisch
@Widder
im Fitting findest du des Weiteren:
- ständiges unentschuldigtes Fernbleiben von Sitzungen (hier würde ich auch das Verlassen einordnen)
- Nichtteilnahme an BRSitzungen oder an Abstimmungen des BR (letzteres dürfte ebenso zutreffend sein)
Wie schon erwähnt, redet es euch ruhig weiter schön. Ich will keinen von nem 23er Verfahren überzeugen. Eine grobe Pflichtverletzung bleibt es und kann, wenn das BRM dieses Verhalten konsequent wiederholt, durchaus zur Amtsentführung führen.
Ob das anzustreben überhaupt sinnvoll ist, wird wohl ausschließlich der BR vor Ort entscheiden können.
Erstellt am 09.07.2015 um 15:47 Uhr von moreno
Die Antwort 8 von ,,Altermann'' ist doch die beste Lösung alles andere ist in meinen Augen ziemlicher Blödsinn. Der Kollege wollt nichts mit dem Gewerkschaftsfuzzi zu tun haben und ist rausgegangen. Vielleicht hat der ihm ja die Frau ausgespannt ;-) die Ausübung des Betriebsratsamtes ist ja immer noch eigenverantwortlich und deswegen kann er selbstverständlich die Sitzung verlassen und an seinen Arbeitsplatz gehen.
Erstellt am 09.07.2015 um 16:06 Uhr von Pjöööng
Mich erstaunt immer wieder wie manche BRM ihr Amt sehen.
Erstellt am 09.07.2015 um 16:14 Uhr von moreno
Na Pjöööng bist Du denn überhaupt BRM?
Erstellt am 09.07.2015 um 16:18 Uhr von Pjöööng
Zu welchem Zweck benötigst Du diese Information?
Erstellt am 09.07.2015 um 16:27 Uhr von Globus
Na, mal so gesagt, lieber lese ich jemanden, der eventuell kein BRM mehr ist (oder nie war) aber Sachverstand hat, als jemanden der seit 30 Jahren BRM ist und glaubt er hätte einen solchen...
Erstellt am 09.07.2015 um 16:28 Uhr von moreno
Na wenn Du selber im Betriebsrat wärst würdest Du vielleicht nicht so schnell über die Kollegen urteilen die neben ihrer normalen Arbeit noch Betriebsratsarbeit machen. Wenn jemand einmal sagt auf den Gewerkschaftskerl hab ich heut keine Lust ich geh dann ist das so! Als Vorsitzender würd ich dann mit ihm in Ruhe reden und seine Beweggründe wissen wollen.