Erstellt am 30.05.2016 um 10:45 Uhr von Irminsul
http://www.soliserv.de/pdf/Informationsblatt_fuer_Vorgesetzte_von_Betriebsratsmitgliedern.pdf
Gib deinem chef das in die Hand und geh zur sitzung
Gruß,
Irminsul
Erstellt am 30.05.2016 um 11:05 Uhr von gironimo
Es gilt der Grundsatz der Selbstfreistellung. Das BR-Mitglied meldet sich also nur ab (und anschließend wieder an).
Der AG (und damit der Vorgesetzte) wissen seit Bekanntgabe des Wahlergebnisses, dass das BR-Mitglied wegen BR-Tätigkeit ausfallen wird und trägt daher selbst die Verantwortung dafür, dass dies ungehindert möglich ist.
Eine "Genehmigung" zur Freistellung gibt es nicht. Also abmelden und aufrechten Ganges gehen (ggf. wenn der Vorgesetzte nicht vorgesorgt hat, Maschine abschalten; Laden abschließen; Lastwagen auf dem Parkplatz abstellen usw.)
Erstellt am 30.05.2016 um 11:06 Uhr von Pjöööng
Es ist nicht Aufgabe des einzelnen BRM diesen Konflikt mit dem Vorgesetzten auszutragen. Hier ist das Gremium gefragt , einen Beschluss zu fassen dass der Arbeitgeber aufgefordert wird, die jeweils notwendige Arbeitsbefreiung sicher zu stellen.
Erstellt am 30.05.2016 um 12:58 Uhr von Betriebsratten
Nur ergänzend und by the way.....es handelt sich schlicht und ergreifend um Behinderung der Betriebsratsarbeit. Einen der beiden Straftatbestände den das BetrVG kennt......
Man muss den Hammer nicht schwingen....aber man kann ja mal zeigen wo der Hammer hängt ;-)