Erstellt am 01.10.2008 um 22:25 Uhr von Immie
Hallo Waschbär,
Ich würde mal sagen,
kommt darauf an...wird denn das "Frei" der AN erst durch den Dienstplan festgelegt?
Dann ist es einerseits ganz "Nett" ein Jahr im Vorlauf seine Freizeit planen zu können,
auf der anderen Seite könnte ein Stück flexibilität für die AN verloren gehen...
was aber durch eine gute BV aufgefangen werden könnte.
(Wenn man frühzeitig sieht wann man mit wem tauschen kann wenn man möchte)
Wir arbeiten mit wöchentlichen Dienstplänen die 4 Tage vorher ausgehangen werden... da wir aber einen festgelegten "Frei-Rhythmus" haben weiss jeder AN jetzt schon ob er den 01.05.2026 Frei hat.
Du siehst, ich bin von einem Jahr weit entfernt...
Erstellt am 03.10.2008 um 13:43 Uhr von waschbär
@Immi,
na aktuell haben wir hier sogenannte Zwei Monatsdienstpläne auf denen Verbindlich auch das Frei zu regeln ist, Überstunden und deren abbau sind in Absprache möglich.Was mich aber Wundert war die aussage das dadurch also durch xden Jahresplan Dienstplan änderungen schneller abgearbeit werden könnten ??
Das verstehe ich nun über haupt nicht ! Ist es nicht egal ob der Plan bei zwei Monaten zusammen bricht oder gar ein Jahr ?
Ich glaube die wollen "uns" was ganz anders unter jubeln.... die Freiwilligwe Rufbereitschaft, Jo die haben hier voll ein Weg....
Schlimmer finde ich nur das die seite welche hier "bin ich" Spielen will davon ausgeht das wir keine Informaten in deren Reihen haben.
Aber gut das ist ja nur "Vermutungs Modus" Hi Hi.
Hat den hier keiner Dienstpläne im Jahresinterwall ?
Erstellt am 04.10.2008 um 21:16 Uhr von Kölner
@waschbär
Einfach nur einen Jahresdienstplan zu haben, sagt rein gar nichts aus.
Ein Jahresdienstplan zu haben, dispositive Arbeits- oder 'Frei-Tage' oder Bereitschafstage zu haben UND noch ein Jahresarbeitszeitkonto zu haben, dass macht mehr Sinn und erklärt den Willen einer AGin.
In manchen Fällen ist eine Befragung der vorhergehenden Arbeitsstelle einer GFin sehr aufschlussreich...
;-)