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Urlaubssperre - wer hat Erfahrung mit Urlaubssperren?

N
Nickie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wer kann mir sagen wo ich was über Urlaubssperren finden kann. Im BetrVG bin ich nicht weiter gekommen. Oder wer hat Erfahrung mit Urlaubssperren? Bei uns gibt es immer von Ende Januar bis Angang März eine Urlaubssperre weil dann die Hauptveranlagung bei uns im Betrieb ist. Der alte BR hat dem nie wiedersprochen aber wir vom neuen BR wissen oder meinen zumindestens das, dass Mitbestimmungspflichtig ist. Und wollen dagegen angehen das man einfach sagt so jetzt bekommt ihr keinen Urlaub weil wir eine Urlaubssperre haben. Wir wollen es schriftlich von der GF haben.

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

23.01.2009 um 09:31 Uhr

@Nickie, der Betriebsrat hat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht über Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze. Zu den Urlaubsgrundsätzen gehört auch die Verhängung einer sogenannten Urlaubssperre wegen erhöhten Arbeitsanfalls.

T
tik-tak

23.01.2009 um 15:21 Uhr

hallo Nickie Ist der Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt, in dem es keine Werksferien gibt, so hat der Arbeitgeber den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers grundsätzlich zu berücksichtigen und hat ihm in der Regel auch nachzukommen. Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Dem Urlaubswunsch können dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder der Urlaubswunsch eines anderen Arbeitnehmers, der unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdient. Ersteres ist z.B. der Fall, wenn die besondere Auftragslage es notwendig macht, dass der Arbeitnehmer weiterarbeitet. Muss der Arbeitnehmer deswegen jedoch eine Urlaubsreise stornieren, so muss der Arbeitgeber die anfallenden Stornierungskosten tragen.

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