Keine Info von unserem BRV - Wer kann helfen?
Hallo zusammen, vor kurzem haben wir einen neuen BR gewählt wir sind 3 Mann. Unser BRV ist der Meinung uns über nicht zu Informieren zu müßen was er so macht und entscheidet. Wir bekommen keine Einbick in den Unterlagen und auch nicht auf den E-Mail Acc. der extra für uns eingerichtet wurde. Selbst auf einen Ordener auf dem Firmenserver der für den Betriebsrat angelegt wurdeverweigert er uns den zugriff.
Wer kann helfen? ist unser BRV im recht? Welches Gezetzt?
Danke für Euere hilfe.
Community-Antworten (6)
28.09.2008 um 16:18 Uhr
Aus welchen Grund wird Euch der Zugriff durch den BRV verweigert? Ihr seid ein Gremium, insofern solltet Ihr alle immer auf dem LAUFENDEN sein. Wie wollt Ihre Eure Aufgaben mit dem nötigen Ernst und Gewissenhaftigkeit erledigen, wenn anscheinend nicht einmal im Gremium Einklang besteht? Das ist keine gesunde Basis. Und eine Gheimhaltungspflicht zwischen den Mitgliedern des BR gibt es nicht (s. § 79 BetrVG I,3). Eine Ausnahme besteht nur nach §§ 82 Abs. 2 und 83 Abs. 1 (Arbeitnehmerbeschwerden). Wenn sich der BRV auf § 26 BetrVG berufen sollte, so ist es nicht korrekt, denn dort geht es um die Ausführung von Beschlüssen, die das Gremium gefasst hat.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bezieht sich auch auf das BR-Gremium.
skysurfer
28.09.2008 um 16:36 Uhr
"Wer kann helfen?" Notfalls das Arbeitsgericht. Vorher solltet Ihr dringenst Grundlagenschulungen besuchen und Eurem BRV klar machen, dass er jederzeit abgewählt werden kann.
"ist unser BRV im recht?" Nein!
"Welches Gezetzt?" Mir fällt nur das Betriebsverfassungsgesetz ein.
28.09.2008 um 16:39 Uhr
@skysurfer, ich denke mir, dass der BRV sein Amt schon mit dem nötigen Ernst und Gewissenhaftigkeit wahrnimmt, nur läuft das - aus Unwissenheit - in die falsche Richtung...
@mambu,
er konnte nur BRV werden, weil er mindestens 2 Stiimmen bei der Wahl zum Vorsitzenden bekommen hat. Genau soviel genügen, um ihn wieder von dem Amt zu entbinden.
§ 26 BetrVG DKK, II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, RN. 15
Oder aber - und das würde ich euch empfehlen - dass nicht nur er sich mit einer speziellen BRV - Schulung mit den Rechten und Pflichten eines BRV vertrauter macht - sondern auch ihr beiden euch zu Grundlagenseminaren anmeldet.
28.09.2008 um 16:39 Uhr
@mambu, Alle Entscheidungen, die Euer BRV im Namen des BR trifft, sind ohne Eure Zustimmung ungültig. Kündigungen, Neueinstellungen etc. laufen ohne Eure Zustimmung nicht. Der BRV ist lediglich Euer "Repräsentant". Wichtigstes Gesetz ist das Betriebsverfassungsgesetz. Nimm Dir die Zeit und blättere ein bisschen. Mit kollegialen Grüßen eines BRV
28.09.2008 um 17:56 Uhr
Matze, "Alle Entscheidungen, die Euer BRV im Namen des BR trifft, sind ohne Eure Zustimmung ungültig. Kündigungen, Neueinstellungen etc. laufen ohne Eure Zustimmung nicht." Das stimmt nicht!
28.09.2008 um 21:29 Uhr
@Lotte, Du hast natürlich recht. Mal wieder ein Schnellschuss. Richtig muss es heißen: "Kündigungen, Neueinstellungen etc. laufen ohne euren gemeinsamen Beschluss nur nach der Nase des AG. Der BRV allein kann nicht den BR ersetzen."
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