Erstellt am 24.09.2008 um 17:44 Uhr von DonJohnson
Rechtsanwäte (mit Beschluß und natürlich "Erlaubnis" bezüglich der Kostenübernahme vom AG), GEW (oder wie ich heute hier lesen müsste vielleicht Gew - lach - ich meine Gewerkschaft) wenn ihr drin seid, bekommt ihr das kostenlos und AG hat nix damit zu tun außer eure Arbeitszeit als BR Arbeit normal zu entgelten und vielleicht bei OBI, das glaube ich aber nciht wirklich! Die GEW ist wenn ein paar von euch drin sind kein externer Berater. Die Hinzuziehung also kostenlos. Aus dem Grund benötigt es nur den Beschluss, dass die Kollegen so und so dann und dann zur Gewerkschaft gehen wegen Überprüfung BV! Oder ihr ladet die GEW zu eurer Sitzung ein und die brrät auch da. Dann solltet ihr aber dem AG Bescheid geben, dass jemand kommt, und auch wer kommt, dann muß er sie oder ihn Zutritt gewähren.
Erstellt am 25.09.2008 um 17:08 Uhr von Inkognito Weissnicht
Wobei wenn ihr eine Rechtsabteilung unterhaltet die euere BVs ausarbeitet die Gleichheit der Waffen gelten sollte. Also lieber mal einen RA fragen als einen "armen" Gewerkschaftssekretär. Zuständiger § ist für den Rechtsanwalt 80(3) BetrVG
Für die Gewerkschaft wählt ihr am besten den §31 BetrVG, der Hinweis auf den Gewerkschafter und den Arbeitgeber stammt aus dem § 2 BetrVG