Leider haben wir eine Abteilung, die die "Führungskraft" nicht ordentlich organisiert bekommt. Nun wurde ein externer Berater zur Analyse der Prozesse und Abläufe engagiert.
Auch wenn die Verbesserung der Abläufe (und somit die Reduzierung der Belastung der MA) von uns begrüßt wird, hätten wir da ein Mitbestimmungsrecht oder zumindest die Informationspflicht des AG?