Erstellt am 22.09.2008 um 08:49 Uhr von TorstenXXX
Gutuen Morgen,
der Vorsitzende lädt zu Sitzungen ein und ihr könnt das so nicht machen.
Was ihr tun könnt ist eine Sitzung zu velangen von ihm, wenn nämlich 25% der Mitglieder dies wollen.
Mehr geht nicht und das ist auch gut so, irgendwie muss man ja gemeinsam arbeiten.
Erstellt am 22.09.2008 um 08:53 Uhr von pit47
Hallo die unwissende,
nach § 29 Abs. 3 BetrVG muss der BR-Vors. eine Sitzung einberufen, wenn ein Viertel der BRMtgl dieses beantragen.
Ist der BR-Vors. verhindert, muss der stellv. BRvors. dieses machen.
Sind beide verhindert, muss das mit der Führung der Geschäftee beauftragte BRMtgl. zur Sitzung einladen.
Erstellt am 22.09.2008 um 08:54 Uhr von der Biber
Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese,
im Falle seiner Verhinderung macht das sein Stellvertreter!
Also wenn Er nicht kann - Ihr habt doch einen Stellvertreter - oder?
Uups, da war jemand schneller.
Erstellt am 22.09.2008 um 08:59 Uhr von BR-Hexe
Auf diesem Weg könnt Ihr dem BRV keinen Denkzettel verpassen, verlangt von ihm eine Sitzung mit dem TOP-Punkt" Arbeit des BRV", das ist die bessere Variante Dinge klar anzusprechen. Bei dem TOP wird Euer BRV gewiss Zeit haben. Es ist doch so, wenn ein BRV nicht im Sinne des BR oder der Beleschaft handelt, ist er aufzufordern dies abzustellen oder ihr wählt ihn ab.
Erstellt am 22.09.2008 um 09:50 Uhr von packer
hallo unwissende,
ich gebe hexe recht und möchte dazu noch loswerden, daß das was ihr da plant ganz schlechter stil im umgang miteinander ist.
interessant ist doch eher, warum der BRV keine zeit hat... BRarbeit hat doch lt. gesetz vor rang vor beruflicher tätigkeit?
ach ja, macht einen serientermin für eure sitzungen und verlangt, daß die einladungen vier tage vorher an euch rausgehen...
gruß vom packer
Erstellt am 22.09.2008 um 12:44 Uhr von die unwissende
Erstmal vielen Dank!
Ja, packer du hast recht...war eine schlechte Idee von uns. Wir werden Hexe's Rat folgen.
Danke!
Erstellt am 26.09.2008 um 03:34 Uhr von ludwig
hallo ihr "unwissenden"
ich bin selbst betriebsratsvorsitzender, und kann euch nur raten eine sitzung zu beantragen in der ihr mit eurem vorsitzenden einmal "tacheles redet".
ihr könnt weiter, bei dieser sitzung, den antrag einbringen turnusgemäße sitzungen abzuhalten (z.B. einmal pro monat an einem zu bestimmenden tag ) über diesen antrag könnt ihr dan abstimmen und einen beschluss fassen an den sich auch euer vorsitzender halten muss.
in letzter konsequenz könnt ihr ihm ansonsten pflichtverletzung vorwerfen und ihn abwählen.