Guten morgen.
In unseren Arbeitsverträgen steht drin das die Betriebsvereinbarung Bestandteil des Arbeitvertrages ist. Stimmt es das, wenn Zuschläge für Nichtschicht z.B. nur in der Betriebsvereinbarung drin stehen das dann diese Dinge nicht Einklagbar sind? Oder wie sieht das rechtlich aus?