Erstellt am 19.09.2008 um 11:46 Uhr von Miparix
Du meinst wahrscheinlich Nachtschicht statt Nichtschicht, oder?
In §77 Abs3 BetrVG steht:
"Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt."
Das heißt, es könnte sein, dass die Eure BV nicht zulässige Inhalte hat, wenn es üblich ist, das im Tarifvertrag die Höhe der Nachtschichtzulage geregelt ist, auch wenn ihr nicht Tarifgebunden sein solltet. Es reicht aus, das es einen Tarifvertrag gibt, der für Eure Branche existiert und anwendbar wäre, wenn Ihr Tarifgebunden sein würdet.
Die Frage ist, seid ihr Tarifgebunden? Und wenn ja, dann Tarifvertrag lesen. Wenn nein, dann bei der Gewerkschaft, die für Euch zustädig wäre mal Anrufen und nachfragen, ob im Tarifvertrag diese Dinge geregelt sind und ob es eine Öffnungsklausel gibt.
Erstellt am 19.09.2008 um 12:09 Uhr von Tester123
Ja Nachtschicht ware gemeint.
Also wir sind nicht Tarifvertraglich gebunden.
Warum ist es dann Notwendig bei der Gewerkschaft anzurufen?
Wir haben nur diese Betriebsvereinbarung.
Erstellt am 19.09.2008 um 12:31 Uhr von Miparix
Wie ich bereits geschrieben habe, dürfen nach §77 Abs.3 nur Dinge in BVs geregelt werden, die nicht normalerweise in einem Tarifvertrag geregelt sind.
Wenn in Eurer Branche ein Tarifvertrag existiert, auch wenn ihr nicht Tarifgebunden seid, das spielt keine Rolle, und dort drinsteht, dass es für Nachtschicht x Euro oder x Prozent Zulage gibt, dann darf der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber keine BV abschließen, wo das geregelt ist. Einzige Ausnahme ist, wenn im Tarifvertrag das ausdrücklich erlaubt wird.
Sollte es also bei Euch so sein, dann wäre die BV in diesem Punkt ungültig und die Entlohnung der Nachtschicht nicht geregelt.
Du kannst natürlich rechtlich gegen diese BV vorgehen, doch ich weiß nicht, was es bringen sollte, da Du in deinem Arbeitsvertrag ja auch nichts mit deinem AG geregelt hast, wenn ich es richtig verstanden habe.
Erstellt am 19.09.2008 um 14:40 Uhr von DonJohnson
Oh vorsichtig bitte mit dem 77,3 - Ich finde den klasse, aber die Rechtsgültigkeit einer BV für die es in der Branche einen TV gibt, ist nicht alleiniger Fakt. Auch muß dieser TV räumlich anzuwenden sein. Weiterhin darf der TV dann keine Öffnungsklausel haben. Kleines Beispiel: Ihr seid dem IGM TV NRW räumlich als auch Gewerblich anzuschließen. In dem TV steht, dass Schichtzulagen durch BV geregelt werden dürften. Dann ist es so, dass diese BV sehr wohl rechtsgültig ist!
So und nun zum Vor, oder Nachteil des AN in dieser Konstelation:
Es gibt nur Vorteile, da erstens nicht er als Individuum gegen den AG klagen muß (aber klagen kann, da ja im AV steht, dass die BV anzuwenden und Bestandteil ist). Zweitens: viele MA haben Angst den AG zu verklagen - zu Recht! Der BR braucht da keine Angst zu haben - eine BV ist ein Vertrag zwischen BR und AG.
Du siehst, es gibt dann keine Nachteile - wenn der BR sich nciht bemüht, kannst du dennoch einklagen!
Aber wie gesagt - die entscheidene Frage ist, ob der 77,3 greift oder nciht, da solltest du dich erst schlau machen und anhand des TV und der BV am besten von der GEW klären lassen wie nun die rechtliche Lage ist!
Erstellt am 19.09.2008 um 17:41 Uhr von packer
hä?
also erstmal auf testers frage hin:
selbstverständlich gelten diese zuschläge für jeden von euch wenn sie in einer BV geregelt sind! eine BV steht über dem AV und somit sind diese regelungen im betrieb gesetz und auch so anzuwenden.
ob diese BV gegen den tarifvorbehalt steht spielt eine zweite (dritte) geige!
alles was hier über den 77er geschrieben wurde ist zwar so relativ korrekt widergegeben, spiegelt aber keineswegs die praxis.
wie viele betriebe laufen auf der basis der "betrieblichen bündnisse"? wo keine tarifbindung und keine GEW vorhanden ist kann ein BR das oft gar nicht anders regeln! wo kein kläger da kommt ums verrecken nun mal auch kein richter angerannt!
und ich erkläre jetzt nicht die schwächen und vorzüge eines haustarifs :))))
@ tester
bist du betriebsrat?
Erstellt am 23.09.2008 um 07:05 Uhr von Tester123
Ja ich bin Betriebsrat. Ein Haustarifvertrag kommt bei uns nicht in Frage weil nicht ausreichend AN gewerkschaftlich organisiert sind. Einem TV sind wir auch nicht angegliedert bei uns gibt es nur Arbeitsverträge und darin eine Betriebsvereinbarung die Gültigkeit hat. Ein Betriebsratmitglied ist gewerkschaftlich organisiert und die Gewerkschaft weiß eigentlich auch gar nicht so genau welcher Tarifvertrag denn überhaupt für uns Gültigkeit haben könnte.