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Betriebsvereinbarung

C
cd1970
Apr 2019 bearbeitet

Liege ich da richtig, dass eine BV ungültig ist, wenn in dieser BV in einem Punkt auf eine ältere BV verwiesen wird, die eine 3-monatige Testphase hatte und danach nichts mehr geschrieben wurde.

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Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

10.04.2019 um 22:37 Uhr

Warum sollte man das nicht machen können? Besser ist natürlich man macht sich die Mühe und schreibt den Text einfach neu.

E
ExBoMa

11.04.2019 um 08:36 Uhr

Es liegt daran, in wie weit die Gültigkeit der anderen BV (auf die verwiesen wird) für die Anwendbarkeit dieser BV Einfluss hat. Wenn das nur auf den einen Punkt Einfluss hat, dürften die anderen Punkte trotz alle dem gültig sein. Eine Salvatorische Klausel ist nach meinem Wissen nicht mehrt erforderlich.

C
cd1970

11.04.2019 um 09:02 Uhr

In der BV steht dass die Arbeitszeit für alle mit Ausnahme der Abteilung xy gilt. Für diese Abteilung gilt die Vereinbarung xx, die es eben nicht mehr gibt.

E
ExBoMa

11.04.2019 um 09:15 Uhr

Dann dürfte es so sein, dass für alle -mit Ausnahme der Abteilung xy- die "BV Arbeitszeit" gilt. Für Abteilung xy gibt es dann eben keine BV (...mehr).

An Eurer Stelle würde ich entweder die Gültigkeit der "BV Arbeitszeit" auf alle Abteilungen erweiterten, ggf. per Protokollnotiz oder für die Abteilung xy eine eigene BV in Angriff nehmen.

R
rsddbr

11.04.2019 um 19:06 Uhr

Warum gibt es die Vereinbarung XX nicht mehr? Eine Vereinbarung zum Thema Arbeitszeit sollte Nachwirkung entfalten, bis eine neue Vereinbarung getroffen wurde.

Darüber hinaus sollte dringend der BR mit der GL eine neue Vereinbarung verhandeln, denn der BR ist in der Mitbestimmung und die Kollegen der entsprechenden Abteilung stehen aktuell offensichtlich ziemlich allein da.

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