Erstellt am 10.04.2019 um 20:37 Uhr von Kratzbürste
Warum sollte man das nicht machen können? Besser ist natürlich man macht sich die Mühe und schreibt den Text einfach neu.
Erstellt am 11.04.2019 um 06:36 Uhr von ExBoMa
Es liegt daran, in wie weit die Gültigkeit der anderen BV (auf die verwiesen wird) für die Anwendbarkeit dieser BV Einfluss hat. Wenn das nur auf den einen Punkt Einfluss hat, dürften die anderen Punkte trotz alle dem gültig sein. Eine Salvatorische Klausel ist nach meinem Wissen nicht mehrt erforderlich.
Erstellt am 11.04.2019 um 07:02 Uhr von cd1970
In der BV steht dass die Arbeitszeit für alle mit Ausnahme der Abteilung xy gilt. Für diese Abteilung gilt die Vereinbarung xx, die es eben nicht mehr gibt.
Erstellt am 11.04.2019 um 07:15 Uhr von ExBoMa
Dann dürfte es so sein, dass für alle -mit Ausnahme der Abteilung xy- die "BV Arbeitszeit" gilt.
Für Abteilung xy gibt es dann eben keine BV (...mehr).
An Eurer Stelle würde ich entweder die Gültigkeit der "BV Arbeitszeit" auf alle Abteilungen erweiterten, ggf. per Protokollnotiz oder für die Abteilung xy eine eigene BV in Angriff nehmen.
Erstellt am 11.04.2019 um 17:06 Uhr von rsddbr
Warum gibt es die Vereinbarung XX nicht mehr? Eine Vereinbarung zum Thema Arbeitszeit sollte Nachwirkung entfalten, bis eine neue Vereinbarung getroffen wurde.
Darüber hinaus sollte dringend der BR mit der GL eine neue Vereinbarung verhandeln, denn der BR ist in der Mitbestimmung und die Kollegen der entsprechenden Abteilung stehen aktuell offensichtlich ziemlich allein da.