Erstellt am 01.11.2007 um 10:40 Uhr von Mona-Lisa
@renne222,
was würdet ihr dann mit der Info anstellen?
Erstellt am 01.11.2007 um 10:40 Uhr von Kölner
@renne222
Glaubst Du, dass der AG mitmacht?
Erstellt am 01.11.2007 um 11:47 Uhr von Rosa
@ renne222!
Bei einer Abmahnung hat der BR kein Informationsrecht. Bei einem groben Fehlverhalten kann der AG eine Abmahnung aussprechen. Es ist auch nicht immer gut, wenn der BR im Vorfeld von allen Abmahnungen was weis. Es muss nur darauf geachtet werden, dass der MA vor Ausspruch/ Übergabe der Abmahnung, vom AG zu den abmahnenden Sachverhalt angehört wurde. Wenn eine Abmahnung ungerechtfertig war, kann der MA eine Gegendarstellung schreiben oder er lässt über einen Anwalt die Abmahnung überprüfen. Notfalls damit vor Gericht gehen.
Erstellt am 01.11.2007 um 12:15 Uhr von Mona-Lisa
@Rosa,
bei einer Abmahnung hat der Betriebsrat nicht nur kein Info-Anspruch, sondern gar nicht's mitzureden...... leider!
Ist aber nun mal so!
Und wie willst du, wenn du keine Info von der Abmahnung hast, darauf achten, dass der MA angehört wird?
Wenn der Kollege mit dem "Wisch" nicht zum Betriebsrat kommt, kann es dir passieren, dass du davon überhaupt nicht's mitbekommst, ausser du hast mal aus gegebenem Anlass Einsicht in die Personalakte.
Erstellt am 01.11.2007 um 12:17 Uhr von renne222
Hallo Rosa
Ja das stimmt schon aber unsere MA haben angst etwas gegen eine Abmahnung zu unternehmen ein Informationsrecht besteht nicht,darum wollten wir eine freiwillige BV über die Verfahrensweise bei Abmahnungen meinst du das es keinen sinn macht?Wir gehen davon aus das unser AG eine Vereinbarung mit uns abschließen würde .
Erstellt am 01.11.2007 um 13:17 Uhr von packer
ich schreibe auch gegendarstellungen und rate allen dazu... die landen aber im BR-Büro und nicht in der perso akte. der AG muss ja nicht wissen, was er beim nächsten mal besser machen sollte.
der BR an sich kann nur hilfestellung bei der gegendarstellung geben und gegebenenfalls eine systematik feststellen mit der der AG abmahnt und eventuell die ursache beheben im rahmen der mitbestimmung. ansonsten macht es sich auch später vor gericht ganz gut, wenn der BR den AG zusätzlich auf "schräge" abmahnungen schriftlich hinweist...
eine BV halte ich für eher konraproduktiv. der AG sollte auf diesem gebiet so wenig lernen wie es geht.
Erstellt am 01.11.2007 um 14:30 Uhr von Rosa
Mona- Lisa
bei einer Abmahnung hat der Betriebsrat nicht nur kein Info-Anspruch, sondern gar nicht's mitzureden...... leider! Ist aber nun mal so!
Und wie willst du, wenn du keine Info von der Abmahnung hast, darauf achten, dass der MA angehört wird?
In dem der MA zum BR kommt und hier bekommt man so etwas in Erfahrung.
renne222!
Vielleicht nützt Dir dies etwas
Von Ver.di
Welche Folgen hat die Abmahnung? Welche Rechte hat der betroffene Arbeitnehmer? Das „pflichtwidrige” Verhalten des Arbeitnehmers muss genau dargestellt (Tag, Tageszeit, Ort) und beanstandet werden. Der Arbeitnehmer muss auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden. Im Wortlaut der Abmahnung muss die arbeitsrechtliche Konsequenz bei Wiederholung des Fehlverhaltens genannt werden („... wenn, dann ...“). Der Betriebsrat ist vor Ausspruch der Abmahnung nicht anzuhören. Die Abmahnung wird in die Personalakte aufgenommen, darf in einem Arbeitszeugnis jedoch nicht erwähnt werden.Der Arbeitnehmer kann der Abmahnung widersprechen. Dieser Widerspruch geht dann ebenfalls in die Personalakte ein. Besteht der Arbeitgeber aber trotzdem auf der Abmahnung, kann der Arbeitnehmer hiergegen Klage beim Arbeitsgericht erheben.Die angedrohte arbeitsrechtliche Konsequenz aus einer Abmahnung kann verwirkt sein, wenn sich der Arbeitnehmer über längere Zeit korrekt verhalten hat. Die Abmahnung hat dann auf den Arbeitnehmer positiv eingewirkt. Wie viele Abmahnungen vor einer „verhaltensbedingten” Kündigung ausgesprochen werden müssen, ist pauschal nicht zu beantworten. Hier spielt auf jeden Fall die Schwere der Pflichtverstöße eine entscheidende Rolle.
(Redaktioneller Stand: April 2006)
Erstellt am 01.11.2007 um 14:41 Uhr von Mona-Lisa
@Rosa,
spielen wir das mal durch?
Der Kollege kommt aufgeregt zum BR.
"Hilfe! Ich hab eine Abmahnung bekommen!"
Ihr:
"Wurde vorher mit dir gesprochen, bevor der Brief ausgehändigt wurde? (bzw. in die PA abgelegt wurde)
der Kollege.
"Nein!"
ihr (stinksauer!)
"Ha! Dem AG werd ich was husten!"
und jetzt kommt's:
der AG:
"BR, das geht dich einen Scheiss an!"
Rosa, der Kollege kann nur SELBST dagegen was unternehmen! Ihr seid da aussen vor!
Erstellt am 01.11.2007 um 15:29 Uhr von Rosa
Mona-Lisa!
Mir liegt es fern mich mit Dir in Wortglauberei zu begeben, nur damit einer Recht hat. Wir haben diesen Fall schon einmal durch spielen können. Der MA hat Recht bekommen, die Abmahnung wurde raus genommen. Weil es sich dann heraus gestellt hat, es entsprach nicht der wörtlichen Richtigkeit. Und wir konnten dann mitreden.
Erstellt am 01.11.2007 um 15:46 Uhr von Mona-Lisa
@Rosa,
ich stelle fest, dass du ein dickeres Fell brauchst.. ;-))
Du darfst eines dabei nicht vergessen, nicht jeder hat so einen AG wie du und eventuell sogar ich!
Kann aber im Umkehrschluss auch bedeuten, dass sich der AG seiner Rechte(?) nicht so richtig bewusst ist.
Gut für Betriebsräte!
Das ganze hat nicht's mit Wortklauberei zu tun, solche Abläufe kommen öfters vor als du denkst....
Erstellt am 01.11.2007 um 16:28 Uhr von Rosa
@Mona-Lisa
Es stimmt, nicht jeder AG ist so wie, mein ehemaliger Chef und wie vielleicht Deiner. Aber ich gebe Dir jetzt recht, es gibt auch andere AG und den haben wir jetzt. Gut das jetzt Winterzeit ist, da habe ich eine Chance auf das dicke Fell.
Erstellt am 01.11.2007 um 16:46 Uhr von packer
ich stelle mal wieder fest, daß die frauen hier im forum einen gepflegteren diskurs führen als die herren der schöpfung... ich schneid mir mal n paar scheiben ab :)
eines stehr doch wohl fest: jeder AG weiß, daß er vor kündigungen (abgesehen von der fristlosen) abmahnungen aussprechen muß. wenn er jmd. also auf dem "kieker" hat, dann hagelt es abmahnungen. unsere aufgabe ist ganz klar bei unberechtigten abmahnungen dem Kollegen und der kollegin beim verfassen einer ordentlichen gegendarstellung mit zeugen etc. zu helfen. nur daß kann nachher vor gericht auch bestand haben. sollte dann offensichtlich nichts relevantes gegen den betroffenen vorliegen, dann kann man diese gegendarstellungen ruhig zu der perso akte geben. so wurde schon mancher chef von eilig ausgesprochenen kündigungen abgehalten. aber das ist halt eine taktische frage...
ich werde mir morgen übrigends auch wieder eine abholen... hab vergessen mich zur br-arbeit abzumelden. aber das soll er mir erstmal beweisen :)
Erstellt am 02.11.2007 um 09:47 Uhr von renne222
Vielen Dank
Wir werden keine BV aushandeln! Wir werden am Schwarzen Brett ein Aushang machen das wenn einer eine Abmahnung erhalten hat sich an den BR wenden kann und wir dann eine Gegendarstellung zusammen ausarbeiten können.
Gruß renne 222
Erstellt am 02.11.2007 um 09:50 Uhr von Mona-Lisa
@renne222,
das hört sich doch ganz gut an.........! :-))
Erstellt am 02.11.2007 um 13:27 Uhr von Rosa
@renne222,
Hatte mich damals wie Du entschieden und habe keine BV zu Abmahnungen gemacht. Die MA habe ich durch einen Aushang darauf hingewiesen, dass der BR bei einer Abmahnung kein Informationsrecht habe, aber wir bei einer Gegendarstellung gern behilflich sind. Seit dem werden wir oft um Rat und Hilfe gefragt bei einer Gegendarstellung. Ich hatte damals auch das Forum gefragt und bin dabei gut beraten worden.
Erstellt am 02.11.2007 um 16:54 Uhr von packer
hab heute nur ne ermahnung bekommen... aber da braut sich was zusammen. hab mich einmal nicht zur BR arbeit abgemeldet in 1000 jahren :)
die suchen halt jetzt nach rein arbeitsrechtlichen fehlern bei uns...
dafür hat der cheffe in dieser runde gleich zwei stk. kassiert wegen fehlender unterrichtung des BR in zwei verschiedenen geschichte... da is einer ein wenig blaß um die nase geworden :)
ich wünsche euch ein schönes wochenende und n guten start in die nächste woche!
bin am dienstag übrigends in berlin zur ver.di nominierungsversammlung...
Erstellt am 02.11.2007 um 18:33 Uhr von Lotte
rosa, packer, renne,
aber Euch ist schon bewusst, dass eine Gegendarstellung nicht unbedingt immer sinnvoll ist? Und das jede Abmahnung im Kschprozess nochmal gerichtlich geprüft wird? Mit und ohne Gegendarstellung.
Packer,
Danke für das Kompliment, ist halt wie im richtigen Leben... ;-)))
Wünsche Dir viel Spaß in Berlin.
Erstellt am 12.11.2007 um 11:06 Uhr von packer
moin lotte,
es ist mir aber so etwas von bewusst. im richtigen leben spielt die taktik eine verdammt wichtige rolle. deswegen sollte ja auch ein guter BR immer einschätzen können, was für den Kollegen die Kollegin am besten ist...