Bei einer Beschlussfassung über eine Gesamtbetriebsvereinbahrung wurde ein Antrag gestellt zur namentlichen Abstimmung. Über diesen Antrag wurde abgestimmt,es ergab eine Ablehnung. Ist das so richtig? Wo kann man das nachlesen, gibt es eine Stelle im BetrVG oder in einem andern Gesetzestext wo es ganz klar definiert wird.