Erstellt am 29.07.2005 um 08:43 Uhr von Frank B.
Wie jetzt?!
Beschlussfassung ist klar in den §§33+51 BetrVG geregelt!!! Die Mehrheit der Stimmen zählt und jedes Mitglied hat nun mal nur eine Stimme!
Erstellt am 29.07.2005 um 08:52 Uhr von Werner
JA aber im GBR hat jede Stimme unterschiedliche Gewichtung, nämlich nach der MAzahl des zu vertretenden Betriebes.
Um auf die erste Frage zurückzukommen, nein es geht nicht nach Köpfen sondern nach Stimmgewichtung.
Erstellt am 29.07.2005 um 09:14 Uhr von Brazzo
Liebe Kollegen,
die beiden Antworten sind meiner Meinung nach nicht richtig.Im GBR muss mann nach dem Wahlergebnis gehen. Beispiel: GBR setzt sich aus 5 Mitgl. zusammen. Bei der Beschlussfassung sind 3 dafür und 2 dagegen. Die 3 Mitgl. bringen mal angenommen 150 stimmen und die 2 Mitgl. haben insgesamt 180 Stimmen. Die mit 180 Stimmen entscheiden die Beschlussfassung obwohl sie von der Kopfzahl her die minderheit bilden.
Gruss Brazzo
Erstellt am 29.07.2005 um 09:26 Uhr von Werner
Hallo Brazzo,
genau das habe ich gemeint.
Erstellt am 29.07.2005 um 11:30 Uhr von Frank B.
SORRY!
Ich habe mich nochmal in der Kommentierung zum §51 BetrVG im FITTING 22. Auflage kundig gemacht, die Beschlüsse richten sich nach Stimmenanzahl der Mitglieder!
Dort sollte man sich mal kundig machen!
Erstellt am 29.07.2005 um 12:14 Uhr von Brazzo
Hallo Werner,
mich hatte bei Deiner Antwort nur dies mit dem Mitarbeiterzahl iretiert.
"JA aber im GBR hat jede Stimme unterschiedliche Gewichtung, nämlich nach der MAzahl des zu vertretenden Betriebes."
Schöne Grüße
Brazzo