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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abstimmung zur Beschlussfassung im GBR -wie läuft die ab?

M
Maik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kennt jemand Kommentierungen zum BetrVG, wonach bei der Beschlussfassung im GBR auch nach "Köpfen" - und nicht nur allein nach Stimmengewicht abgestimmt werden kann ?

6.02806

Community-Antworten (6)

FB
Frank B.

29.07.2005 um 10:43 Uhr

Wie jetzt?! Beschlussfassung ist klar in den §§33+51 BetrVG geregelt!!! Die Mehrheit der Stimmen zählt und jedes Mitglied hat nun mal nur eine Stimme!

W
Werner

29.07.2005 um 10:52 Uhr

JA aber im GBR hat jede Stimme unterschiedliche Gewichtung, nämlich nach der MAzahl des zu vertretenden Betriebes. Um auf die erste Frage zurückzukommen, nein es geht nicht nach Köpfen sondern nach Stimmgewichtung.

B
Brazzo

29.07.2005 um 11:14 Uhr

Liebe Kollegen, die beiden Antworten sind meiner Meinung nach nicht richtig.Im GBR muss mann nach dem Wahlergebnis gehen. Beispiel: GBR setzt sich aus 5 Mitgl. zusammen. Bei der Beschlussfassung sind 3 dafür und 2 dagegen. Die 3 Mitgl. bringen mal angenommen 150 stimmen und die 2 Mitgl. haben insgesamt 180 Stimmen. Die mit 180 Stimmen entscheiden die Beschlussfassung obwohl sie von der Kopfzahl her die minderheit bilden. Gruss Brazzo

W
Werner

29.07.2005 um 11:26 Uhr

Hallo Brazzo, genau das habe ich gemeint.

FB
Frank B.

29.07.2005 um 13:30 Uhr

SORRY!

Ich habe mich nochmal in der Kommentierung zum §51 BetrVG im FITTING 22. Auflage kundig gemacht, die Beschlüsse richten sich nach Stimmenanzahl der Mitglieder!

Dort sollte man sich mal kundig machen!

B
Brazzo

29.07.2005 um 14:14 Uhr

Hallo Werner, mich hatte bei Deiner Antwort nur dies mit dem Mitarbeiterzahl iretiert.

"JA aber im GBR hat jede Stimme unterschiedliche Gewichtung, nämlich nach der MAzahl des zu vertretenden Betriebes."

Schöne Grüße Brazzo

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