Beschlussfassung des GBRs - über dem des örtlichen BR?
Es geht um das Thema: Korrekte Delegiertenentsendung? 1 x jährlich findet in Berlin die Hauptversammlung des BVV (Versicherungverband für Banken und Finanzdientleistungunternehmen) statt. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der jeweiligen Mitgliedsunternehmen nehmen daran teil. Kurz zu uns: Wir sind MA/BR eines Wertpapierabwicklungsunternehmens für Banken an 2 Standorten (in München ca. 550 MA, in Hamburg 150 MA). Im örtlichen BR in München haben sich 2 BR (Konkurrenten) als Kandiaten gemeldet. Die Abstimmungsergebnis bei 10 anwesenden Stimmen ergab 5:5 Stimmen, d. h. keiner der beiden Kanditaten wurde als AN-Vertreter entsendet. Der eine Kandidat ist noch Mitglied des Gesamtbetriebsrates. Und nun hat der Gesamtbetriebsrat diesen als Delegierten benannt. Wie ist es, steht der Beschluss des GBRs über dem des örtlichen Betriebsrates? Besten Dank für Info. LG Pitt
Community-Antworten (2)
01.05.2008 um 13:10 Uhr
Also soweit ich das weis, entscheidet bei Pattsituationen, dass Losverfahren. Ich denke nicht, dass der Gesamtbetriebsrat einfach jemanden bestimmen kann, nur weil er eben der GBR ist. Sicher bin ich mir da aber nicht!
01.05.2008 um 16:27 Uhr
Der Gesamtbetriebsrat hat mit der Frage, wen Euer Betrieb zur Hauptversammlung schickt nichts zu tun. Es ist alleine die Entscheidung des örtlichen BR, wer den Betrieb vertritt. Wenn der GBR den einen BR zur Hauptversammlung schickt, geht das nur als Vertreter des GBR und nicht des BR. Seinen eigenen Vertreter sollte der BR in einer neu zu bestimmenden Sitzung nochmals wählen. Kommt keine einfache Mehrheit der anwesenden BR-Mitglieder zustande, ist der Antrag abgelehnt und man muss einen Kompromiss suchen. Findet man keinen, fährt von Eurem Betrieb niemand zur Hauptversammlung. MfG Theodor
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