Es geht um das Thema: Korrekte Delegiertenentsendung? 1 x jährlich findet in Berlin die Hauptversammlung des BVV (Versicherungverband für Banken und Finanzdientleistungunternehmen) statt. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der jeweiligen Mitgliedsunternehmen nehmen daran teil. Kurz zu uns: Wir sind MA/BR eines Wertpapierabwicklungsunternehmens für Banken an 2 Standorten (in München ca. 550 MA, in Hamburg 150 MA). Im örtlichen BR in München haben sich 2 BR (Konkurrenten) als Kandiaten gemeldet. Die Abstimmungsergebnis bei 10 anwesenden Stimmen ergab 5:5 Stimmen, d. h. keiner der beiden Kanditaten wurde als AN-Vertreter entsendet. Der eine Kandidat ist noch Mitglied des Gesamtbetriebsrates. Und nun hat der Gesamtbetriebsrat diesen als Delegierten benannt. Wie ist es, steht der Beschluss des GBRs über dem des örtlichen Betriebsrates?
Besten Dank für Info. LG Pitt