Erstellt am 01.05.2008 um 11:10 Uhr von carrie
Also soweit ich das weis, entscheidet bei Pattsituationen, dass Losverfahren. Ich denke nicht, dass der Gesamtbetriebsrat einfach jemanden bestimmen kann, nur weil er eben der GBR ist. Sicher bin ich mir da aber nicht!
Erstellt am 01.05.2008 um 14:27 Uhr von theodor
Der Gesamtbetriebsrat hat mit der Frage, wen Euer Betrieb zur Hauptversammlung schickt nichts zu tun. Es ist alleine die Entscheidung des örtlichen BR, wer den Betrieb vertritt. Wenn der GBR den einen BR zur Hauptversammlung schickt, geht das nur als Vertreter des GBR und nicht des BR. Seinen eigenen Vertreter sollte der BR in einer neu zu bestimmenden Sitzung nochmals wählen. Kommt keine einfache Mehrheit der anwesenden BR-Mitglieder zustande, ist der Antrag abgelehnt und man muss einen Kompromiss suchen. Findet man keinen, fährt von Eurem Betrieb niemand zur Hauptversammlung.
MfG
Theodor