Hallo Miteinander,

Kann ein GBR Beschluss bei einer Sitzung im Voraus beschlossen werden?
(Einladung, Feste GBR Mitglieder, Beschlussfassung, Beschlussfähig alles konform)

Hintergrund: Alle GBR Mitglieder sind sich einig, das der Arbeitgeber gegen den §106 Abs. 2 / 3 im vollen Umfang "wieder" verstoßen wird! + Zeitliche und organisatorische Gründe spielen zusätzlich noch mit rein.

Der GBR kann dies durch mehre Verfahren nachweisen und begründen, das diese Annahme/Voraussicht die Meinung der GBR Mitglieder zum Zeitpunkt der Beschluss Abstimmung und der tatschlichen Verweigerung durch den AG keine Änderung in der Abstimmung ergeben wird.
(Voraussetzung der Tatbestand ist genau der "Gleiche" wie in der Beschlussfassung aufgeführt.)

Also meine Frage zielt nur auf die Beschlussfassung im Voraus ab. In den Fachbücher
finde ich nichts eindeutiges, ob diese Möglichkeit überhaupt anwendbar sei, wenn es sogar in der Beschlussfassung auch mit angegeben wird.

Nachtrag:
Der Wirtschaftsausschusses hat zuvor eine Aufforderung zusätzlich an den AG einsendet. => AG verweigert alles!
Die gesamt Verweigerung des Arbeitgebers meldet der WA dem GBR, mit der Bitte ein Verfahren einzuleiten. Der GBR fordert dem AG auch nochmal auf!

Hoffe es ist soweit verständlich :)

lg Timerebel