Hallo,

ich bin gewählter Betriebsrat an einem deutschen Standort eines US Softwarekonzerns
Leider läuft unser Gremium sowie der Gesamtbetriebsrat immer wieder gegen eine unsichtbare Wand in Form von nur in amerikanischen Englisch bereitgestellten Informationen während der Informationsphase (Wirtschaftsausschuss, Reorganisation, Personalfragen etc).
Wir beherrschen zwar recht gut "Alltags" und IT Englisch - jedoch weder Wirtschafts- noch "Rechts"englisch - jedoch bleibt immer ein "flaues" Gefühl bezüglich Interpretation zurück, wenn Entscheidungen anstehen.
Da der Konzern sich eine eigene Ethikrichtlinie gegeben hat (die man nach meinem Dafürtun genug Zündstoff bietet) die den Punkt enthält, daß man nicht gegen lokale Rechte des Gastlandes verstoßen darf, wäre für mich von Interesse, ob es laut BetrVg einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Informationen in deutscher Sprache gibt - oder bleiben da nur "Krücken" wie § 2 BetrVG zur "vertrauenvollen Zusammenarbeit" und dann ggf. Einigungsstellen ?

vielen Dank im voraus,
Frank

PS: Unser Konzern hat in den letzten Jahren mehrere andere US Firmen aufgekauft - und die Verschmelzungsverträge für die deutschen GmbH Ableger wurden sowohl in Deutsch als auch in Englisch bei einem Notar unterschrieben und dann im Bundesanzeiger veröffentlicht.


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