Mitarbeiter im Konzern entleihen - müsste der BR da nicht informiert werden?
Hallo,
unser Betriebsleiter hat einen Mitarbeiter als Leiharbeiter eingestellt ohne den BR zu informieren. Der BR hat durch "Gerüchteküche" von dieser Geschichte erfahren und den Betriebsleiter darauf hingewiesen und um Info über die geschossen Verträge gebeten. Da es sich hier um eine Mutter- und Tochtergesellschaft handelt, meint unser Betriebsleiter in einem "Konzern" müsste der BR bei Leihverträgen nicht informiert werden. Wo steht das?
Danke für eure Hilfe!
Community-Antworten (1)
10.11.2006 um 01:20 Uhr
Wenn es sich wirklich um einen Leiharbeiter handelt hat der Betriebsrat im Betrieb des Entleihers, mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern, bei der Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers gemäß § 14 Abs. 3 AÜG ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG. Danach kann der Betriebsrat die Zustimmung zur Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb bei Vorliegen eines der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Tatbestände verweigern, grundsätzlich aber nicht bei einem Verstoß gegen das Gleichstellungsgebot.
Oder handelt es sich hier um eine befristete Versetzung aus einem anderen Betrieb des Unternehmens, die dem Betriebsrat gem. 99 BetrVG als Einstellung hätte vorgelegt werden müsste.
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