@ Rote Berta
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) 1Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist,
____mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.____
§ 26 Vorsitzender
(2) 1Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter
____vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.____
Bedeutet: Der BRV hat den Beschluss nach aussen zu verkünden und umzusetzen, egal, ob dieser Beschluss ihm ganz persönlich in den Kram passt oder nicht!!!!!
§ 29 Einberufung der Sitzungen
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und
____den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen,____ wenn
____dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.____
Bedeutet: Wenn 1/4 der BR Mitglieder (11:4=2,75=3) beantragen, dass auf der nächsten Sitzung die Abwahl des BRV als TOP behandelt werden soll, dann muss das losgehen. Es bedarf keiner Begründung für diesen TOP, wenn mindestens 1/4 der Mitglieder dieses beantragen!!!!! Wenn dann die Mehrheit der ____anwesenden Mitglieder____ beschliesst, dass der BRV abgewählt ist, dann ist das so und dann hat der stellvertr. BRV diesen Beschluss nach aussen zu verkünden.
Das Verbot der Behinderung der Betriebsratsarbeit
§ 78 S. 1 BetrVG enthält das Verbot der Behinderung betriebsrätlicher Tätigkeit. Dadurch soll sowohl die vorschriftsmäßige Tätigkeit des Betriebsrats als Gremium als auch die der einzelnen Mitglieder geschützt werden. Eine Behinderung ist jede _____objektive Störung, Erschwerung oder Verhinderung der Betriebsratstätigkeit.____ Das Verbot richtet sich gegen jedermann, also nicht nur gegen den Arbeitgeber, sondern auch gegen Arbeitnehmer.
Quelle:http://www.boeckler.de/163_85121.html
*weigert er sich jetzt den Beschluss zu unterschreiben und umzusetzen.*
Der BRV ist Erster unter Gleichen. Er hat die Beschlüsse des BR zu akzeptieren und nach aussen zu vertreten. Erfüllt er diese Aufgabe nicht, behindert er die Arbeit des Betriebsrates im Sinne des
§ 78 BetrVG Schutzbestimmungen
Die Mitglieder des Betriebsrats..........dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden.
und dann muss man sich überlegen, ob man den § 119 BetrVG zu Rate zieht:
§ 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2.
die Tätigkeit des Betriebsrats, ...........behindert oder stört
Zugegeben, es ist ziemlich ungewöhnlich, wenn die BR Arbeit durch den BRV behindert wird, aber, es gibt nichts, was es nicht gibt.
Noch Fragen? Dann wieder melden!