Erstellt am 17.10.2018 um 07:39 Uhr von kratzbürste
Der Beschluss ist gültig. Dann unterschreibt eben der neue BRV und der Schriftführer.
Erstellt am 17.10.2018 um 08:42 Uhr von nicoline
BigDaddy
bis der neue BR gewählt ist, braucht ihr aber einen BRV und Stellv., sonst seid ihr nicht geschäftsfähig.
Der Beschluss ist gültig. Ich würde das Protokoll von 2 BRM unterschreiben lassen und auf dem Protokoll vermerken, dass der zum Zeitpunkt der Sitzung amtierende BRV sich weigert, zu unterschreiben.
Erstellt am 17.10.2018 um 09:47 Uhr von Pjöööng
Es ist auch nicht Aufgabe dieses BRM, die Niederschrift zu unterzeichnen! Dies ist Aufgabe des BRV! Wenn Ihr im Moment keinen BRV habt, dann lasst die Niederschrift halt so lange liegen, bis Ihr wieder einen BRV habt.
Auf der Niederschrift irgendetwas vermerken? Oh no! Das wäre mir zu peinlich.
Erstellt am 17.10.2018 um 15:00 Uhr von nicoline
*Es ist auch nicht Aufgabe dieses BRM, die Niederschrift zu unterzeichnen!*
Ach, echt nicht???
*Wenn Ihr im Moment keinen BRV habt, dann lasst die Niederschrift halt so lange liegen, bis Ihr wieder einen BRV habt*
Von einem BRV, der womöglich gar nicht bei der Sitzung dabei war???
*Das wäre mir zu peinlich.*
Ja genau, das soll es auch sein, für den BRV.
Erstellt am 17.10.2018 um 15:34 Uhr von celestro
"Von einem BRV, der womöglich gar nicht bei der Sitzung dabei war???"
Im BetrVG ist nicht die Rede davon, daß die Niederschrift vom BRV zu unterschreiben ist, der bei der Sitzung dabei war. Auch wenn ich Dir recht gebe, daß es reichlich komisch ist, die vom folgenden BRV unterschreiben zu lassen.
Erstellt am 17.10.2018 um 18:33 Uhr von Pjöööng
Zitat (nicoline):
"Ach, echt nicht???"
Jo!
Zitat (nicoline):
"Von einem BRV, der womöglich gar nicht bei der Sitzung dabei war???"
Jo!
zitat (nicoline):
"Ja genau, das soll es auch sein, für den BRV."
Peinlich ist es für denjenigen der dies unter die Niederschrift schreibt.
Die Unterschrift des BRV und des weiteren BRM bestätigen nicht die inhaltliche Richtigkeit der Niederschrift, sondern machen diese (Ausfertigung der) Niederschrift zur Urkunde. Deshalb gibt es keinen Grund dass der Gesetzgeber hier nicht den BRV, sondern den BRV oder dessen Vertreter der an der Sitzung teilgenommen hat, meint.
Erstellt am 17.10.2018 um 21:01 Uhr von nicoline
*Jo!*
Ach nee, sag bloß!
*Peinlich ist es für denjenigen der dies unter die Niederschrift schreibt.*
Tja, siehst du mal, das sehe ich total anders.
Anhand der Anwesenheitsliste lässt sich nachweisen, dass der BRV anwesend war. Peinlich, wenn er dann nicht unterschreiben will.
*Die Unterschrift des BRV und des weiteren BRM bestätigen nicht die inhaltliche Richtigkeit der Niederschrift,*
Wohl richtig, es geht hier auch nicht um die Richtigkeit sondern um die Ordnungsmäßigkeit der Niederschrift, für die der BRV bzw. sein Stellv. die Verantwortung tragen. Das kann, aus meiner Sicht, schwerlich ein BRV, der nicht bei der Sitzung anwesend war!
DKK Kommentar für die Praxis
§ 34 Die Sitzungsniederschrift
RN 11
Der Vorsitzende, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter, ist für die Ordnungsmäßigkeit der Niederschrift verantwortlich, weil er die Verhandlung leitet und die Niederschrift zu unterzeichnen hat.
*Deshalb gibt es keinen Grund dass der Gesetzgeber hier nicht den BRV, sondern den BRV oder dessen Vertreter der an der Sitzung teilgenommen hat, meint.*
Diese doppelte Verneinung verwirrt mich.
Erstellt am 18.10.2018 um 11:51 Uhr von Pjöööng
Ok, setze zwischen "Grund" und "dass" ein (vergessenes) "anzunehmen," ein... ;0))
Für die Kommentatoren scheint das Thema gar kein Thema zu sein, vermutlich einfach aus diesem Grunde: "Die Sitzungsniederschrift ist unverzüglich nach der Sitzung anzufertigen ..." (Rn 8) Bei unverzüglicher Erstellung dürfte sich das Problem in der Regel gar nicht ergeben.
Wichtiger erscheint mir aber der rechtliche Aspekt: "Sie hat den Charakter einer Privaturkunde gemäß § 416 ZPO. Die Niederschrift beweist nur, dass die Unterzeichener die Angaben in der Niederschrift gemacht haben, nicht aber ihre Richtigkeit." (Rn 6)
Im vorliegenden Falle würde dies dann ja bedeuten dass ein Nicht-BR-Mitglied eine Privaturkunde des Betriebsrates unterzeichnet. Das halte ich schlichtweg für ausgeschlossen.
Erstellt am 18.10.2018 um 12:02 Uhr von nicoline
*die Angaben in der Niederschrift gemacht haben*
Welche Angaben in der Niederschrift haben sie gemacht?
Erstellt am 18.10.2018 um 14:21 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 18.10.2018 um 20:20 Uhr von nicoline
*Bei unverzüglicher Erstellung dürfte sich das Problem in der Regel gar nicht ergeben.*
Na ja, *unverzüglich* ist ja auch eine relativ dehnbare Zeitspanne.
*Im vorliegenden Falle würde dies dann ja bedeuten dass ein Nicht-BR-Mitglied eine Privaturkunde des Betriebsrates unterzeichnet. Das halte ich schlichtweg für ausgeschlossen.*
Ich fasse mal zusammen, nur, damit ich es verstehe:
Der zurückgetretene BRV kann das Protokoll nicht unterschreiben, weil er ja kein BRM mehr ist => klingt nachvollziehbar
Der nächste BRV, der ja angeblich unterschreiben kann, war aber zum Zeitpunkt der Sitzung u.U. auch kein BRM und kann damit schon gar nicht die ordnungsmäßige Erstellung des Protokolls verantworten oder als Unterzeichner beweisen, die Angaben, die im Protokoll stehen gemacht zu haben.
Und nun?
Erstellt am 18.10.2018 um 21:56 Uhr von Pjöööng
Zitat (nicoline):
"Der nächste BRV, der ja angeblich unterschreiben kann, war aber zum Zeitpunkt der Sitzung u.U. auch kein BRM und kann damit schon gar nicht die ordnungsmäßige Erstellung des Protokolls verantworten oder als Unterzeichner beweisen, die Angaben, die im Protokoll stehen gemacht zu haben."
Warum nicht? Er bestätigt durch seine Unterschrift, dass das dort niedergeschriebene die Niederschrift der Sitzung darstellt. Wenn er nun tatsächlich nicht in der Sitzung anwesend war, so wird er seiner Sorgfaltspflicht nur dadurch genügen können, dass er sich die Protokollierung des Schriftführers aushändigen lässt und evtl. noch andere BRM "drüberlesen" lässt.
Meines Erachtens darf man die Formulierung " die Angaben in der Niederschrift gemacht haben" nicht zu eng auslegen. Bei zu enger Auslegung kommt man sonst zu dem Ergebnis dass bereits das mitunterzeichnende BRM diese Angaben nicht gemacht hat, zumindest dann, wenn es sich nicht um den Protokollanten handelt.
Erstellt am 18.10.2018 um 22:08 Uhr von nicoline
Nee, is klar. ?
Ich bleib bei meiner Ansicht. Du und das überzeugen mich nicht.
Erstellt am 18.10.2018 um 23:25 Uhr von celestro
Ich finde das Posting (Erstellt am 18.10.2018 um 21:56 Uhr von Pjöööng) nachvollziehbar. Die Niederschrift soll vom BRV und einem BRM unterzeichnet werden. Es ist nicht zu sehen, daß die beiden Unterzeichner bei der Sitzung anwesend gewesen sein müssen. Die Unterschrift ist NICHT dafür da, den Inhalt zu legitimieren etc. .... Einwände gegen das Protokoll sind jederzeit möglich.
Erstellt am 18.10.2018 um 23:32 Uhr von Pjöööng
Zitat (nicoline):
"Ich bleib bei meiner Ansicht. Du und das überzeugen mich nicht."
Wunderbar! Endlich mal sind wir uns einig... ;0))
Erstellt am 19.10.2018 um 06:32 Uhr von BigDaddy
Hier geht es ja richtig zur Sache.
Der BRV hatte am 24 an der Sitzung teilgenommen und am 25 sein Mandat niedergelegt. Somit war es nicht möglich das Protokoll schnell genug zu schreiben.
Der neue BRV war vorher BRM, aber bei der Sitzung am 24 nicht dabei.
Der gefasste Beschluss ist also Gültig, die Frage wäre geklärt.
Nun aber noch, darf der alte BRV die Unterschrift verweigern oder ist er dazu verpflichte diese zu machen.
Vielen Dank für eure rege Teilnahme.
Erstellt am 19.10.2018 um 08:10 Uhr von wdliss
Hallo BigDaddy, eine Verpflichtung kann ja nur bestehen wenn eine Nichterfüllung der Pflicht Konsquenzen nach sich zieht. Worin sollen denn die Konsequenzen bestehen? BRM ist er nicht mehr und dem AG dürfte der Kindergarten reichlich egal sein.
Erstellt am 19.10.2018 um 09:15 Uhr von nicoline
*Der neue BRV war vorher BRM, aber bei der Sitzung am 24 nicht dabei*
Dann muss es doch noch einen Stellv. geben?!
Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass das Protokoll von jemandem unterschrieben werden muss, der bei der Sitzung dabei war.
*Nun aber noch, darf der alte BRV die Unterschrift verweigern oder ist er dazu verpflichte diese zu machen.*
Da bin ich nun der gleichen Auffassung wie Pjöööng: er ist kein BRM mehr und muss/darf deswegen auch nicht unterschreiben.
Erstellt am 19.10.2018 um 09:15 Uhr von nicoline
Diese Antwort wurde von "nicoline" gelöscht.
Erstellt am 19.10.2018 um 09:29 Uhr von nicoline
*Endlich mal sind wir uns einig... ;0))*
Wie jetzt, du überzeugst dich selbst auch nicht?? ?