Erstellt am 11.12.2007 um 12:10 Uhr von Werner
Hallo See-see
Du unterschreibst nur wenn der BRV verhindert ist.
Dann auch nur mit der Unterschrift ohne Zusätze.
Weder I.A. noch I.V. nur Unterschrift.
Erstellt am 11.12.2007 um 13:39 Uhr von WW
Hallo see-see,
werner hat recht. Das sehe ich auch so.
Erstellt am 11.12.2007 um 14:08 Uhr von waschbär
see-see,
Du unterschreibst mit denem "guten Namen".Die Vertretungsbefugnis besteht nur im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse.
Alsi benötigst du den Zusatz IA oder IV nicht, da nur du Unterschreiben "darfst", im Nemen des BRs .
Ist der BRV Abwesend so bist du an seiner stelle !
Erstellt am 11.12.2007 um 14:49 Uhr von see-see
Dann is ja gut. Es gab gerade etwas Ärger, weil ich einen Brief unterschrieben hatte (als BRV auf Lehrgang war) und mein AG der Meinung ist, ich hätte das nicht tun dürfen und wenn, dann eben nur i.A. oder i.V. ...
Erstellt am 11.12.2007 um 14:57 Uhr von waschbär
see-see,
lass dich nicht verunsichern .
wir sind ja auch noch da .-)
Erstellt am 15.12.2007 um 21:33 Uhr von Remstäler
Hallöchen Miteinand,
die Unterschriftskürzel i.V und i.A. sind im Geschäftsbrief von Bedeutung und drücken den Rang des Prokuristen aus. i.A. und i.V. sind somit Kürzel des Kapitals und keine für Arbeitnehmervertreter. Die Kürzel i.V. und i.A. sind somit für Prokuristen reserviert, und nur in Vertretung oder im Auftrag des Untermehnes tätig sind; und somit in den seltesten Fällen BR- Mitglieder sind.
Ich hoffe geholfen zu haben.
Grüße vom Remstäler!
Erstellt am 16.12.2007 um 13:19 Uhr von peanuts
"... Die Vertretungsbefugnis besteht nur im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse."
Im Hinblick auf BR-Korrespondenz ziemlich weltfremd...
Wenn ein BRV für jede seiner Handlungen einen BR-Beschluss benötigen würde, wäre ein BR hinsichtlich seiner Funktionsfähigkeit ziemlich bald lahm gelegt! Und nicht jede Handlung (z.B. Korrespondenz) bedarf einer Willensentscheidung des Gremiums.
Eine korrekte Unterschrift wäre aus meiner Sicht:
see-see
Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende
Entsprechend unterschreibt unser BRV mit Namen und dem Zusatz "Betriebsratsvorsitzender"!