Erstellt am 07.09.2008 um 16:00 Uhr von carrie
@Elfi
Nach vorheriger Beratung mit dem AG entscheidet sich der Betriebsrat über die Freistellung. Dabei ist es nicht zwingend oder automatisch so, dass der/die Vorsitzende freigestellt wird. Die Wahl erfolgt geheim aufgrund von Wahlvorschlägen.
Wenn mind. 2 Vorschläge gemacht werden, wird nach Verhältniswahl gewählt, wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht oder ist nur ein BR Mitglied freizustellen, wird die Wahl als Mehrheitswahl durchgeführt.
Dann teilt ihr euer Ergebnis dem AG mit und der kann dann, hält er den Beschluss für nicht vertretbar, die Einigungsstelle anrufen.
Erstellt am 07.09.2008 um 16:15 Uhr von Catweazle
@Elfi,
ist die Freistellung nach einer Fusion deine einzige Sorge? Ich bin entsetzt.
Erstellt am 07.09.2008 um 16:44 Uhr von paula
das ist ja echt schräg....
"Genaue Zeit und größe der 2 Unternehmen wurde uns(mir BR Vors.) nicht genannt"
darüber solltest Du Dir jetzt mal Gedanken machen. Was bedeutet das für die Belegschaft? Sind Eure Arbeitsplätze sicher? ........
Außerdem: bleiben die anderen Unternehmen eigene Betriebe im Sinne des BetrVG dann ist da nichts mit Freistellung
Erstellt am 07.09.2008 um 17:15 Uhr von w-j-l
Zuallererst solltest Du Dich mal intensiv mit § 21a BetrVG beschäftigen, und dann nach der Fusion (falls Dein BR das Übergangsmandat hat) Neuwahlen einleiten. Mal sehen, ob Du dann nach der Neuwahl und der konstituierenden Sitzung überhaupt noch BR-Vorsitzende bist.
carrie,
Du solltest Dir mal die Zahlen aschauen, die Elfi genannt hat. Da gibt es keine Verhältniswahl.