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Freistellung - automatisch "freigestellt" oder muß ich das beantragen beim AG?

E
Elfi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben zur Zeit 137 MA, unser Unternehmen will mit 2 weiteren Unternehmen Fussionieren. Genaue Zeit und größe der 2 Unternehmen wurde uns(mir BR Vors.) nicht genannt) Wenn wir dann 200 MA haben, werde ich da automatisch "freigestellt" oder muß ich das beantragen beim AG? ich werde aus dem § 38 nicht wirklich schlau. LG Elf-Schwabenländle-Stuttgart

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Community-Antworten (4)

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carrie

07.09.2008 um 18:00 Uhr

@Elfi Nach vorheriger Beratung mit dem AG entscheidet sich der Betriebsrat über die Freistellung. Dabei ist es nicht zwingend oder automatisch so, dass der/die Vorsitzende freigestellt wird. Die Wahl erfolgt geheim aufgrund von Wahlvorschlägen. Wenn mind. 2 Vorschläge gemacht werden, wird nach Verhältniswahl gewählt, wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht oder ist nur ein BR Mitglied freizustellen, wird die Wahl als Mehrheitswahl durchgeführt. Dann teilt ihr euer Ergebnis dem AG mit und der kann dann, hält er den Beschluss für nicht vertretbar, die Einigungsstelle anrufen.

C
Catweazle

07.09.2008 um 18:15 Uhr

@Elfi,

ist die Freistellung nach einer Fusion deine einzige Sorge? Ich bin entsetzt.

P
paula

07.09.2008 um 18:44 Uhr

das ist ja echt schräg....

"Genaue Zeit und größe der 2 Unternehmen wurde uns(mir BR Vors.) nicht genannt"

darüber solltest Du Dir jetzt mal Gedanken machen. Was bedeutet das für die Belegschaft? Sind Eure Arbeitsplätze sicher? ........

Außerdem: bleiben die anderen Unternehmen eigene Betriebe im Sinne des BetrVG dann ist da nichts mit Freistellung

W
w-j-l

07.09.2008 um 19:15 Uhr

Zuallererst solltest Du Dich mal intensiv mit § 21a BetrVG beschäftigen, und dann nach der Fusion (falls Dein BR das Übergangsmandat hat) Neuwahlen einleiten. Mal sehen, ob Du dann nach der Neuwahl und der konstituierenden Sitzung überhaupt noch BR-Vorsitzende bist.

carrie, Du solltest Dir mal die Zahlen aschauen, die Elfi genannt hat. Da gibt es keine Verhältniswahl.

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