Ab - und Anmeldung eines freigestellten BRM beim AG?
Hallochen zusammen, ich habe mal eine Frage zum Thema An- und Abmelden eines BRM. Muss sich ein freigestelles BRM auch bei seinem AG abmelden? Und wenn ja, wo finde ich da was in der Rechtssprechung.
Sind ein Baubetrieb und haben viele Baustellen, also zwangsläufig ist es da notwendig, auch mal das Büro zu verlassen.
Gebt mir mal nen Tipp.
Community-Antworten (7)
02.01.2008 um 12:57 Uhr
@beravo Lies mal §38 BetrVG, das dürfte schon helfen.
02.01.2008 um 13:27 Uhr
Gelesen habe ich den § 38 schon, doch so richtig weiß ich nicht, was du da zum Ab-und Anmelden gefunden hast! OK nehme hiermit meine Aussage zurück und behaupte das Gegenteil! Trotzdem danke!
02.01.2008 um 13:44 Uhr
Auch ein freigestellter BR ist trotzdem noch Arbeitnehmer und daher sollte man achten, daß nicht der Verdacht aufkommt, man wäre nicht an seinem Arbeitsplatz gewesen, oder würde nicht den vertraglichen Pflichten nachkommen.
Bei uns ist es üblich, sich einfach kurz per E-Mail an den Fachvorgesetzten "abzumelden" und in Deinem Fall kannst Du zusätzlich angeben, wo Du zu erreichen bist.
02.01.2008 um 13:56 Uhr
Ich nehme mir das Herzen. Ein wenig komisch ist es schon, da ich seit über 2 Jahren freigestellt bin. Bis jetzt habe ich mich nie abgemeldet, außer wenn ich mehrere Tage außer Haus war. Aber wie du sagst, ne Mail bringt mich nicht um! Achso die An und Abmeldepflicht entfällt ja, wenn man sich im Betrieb aufhält. Gehören nicht die Baustellen auch zum Betrieb? ;-)
02.01.2008 um 14:09 Uhr
@beravo, keine An- und Abmeldepflicht für freigestellte Betriebsräte! § 38 BetrVG DKK, III. Entscheidung über Freistellungen RN. 65
02.01.2008 um 14:48 Uhr
@beravo Dann halt andersherum, Fitting 22 Aufl §37 Rn50 ...ist ein BRM nicht generell von der Arbeit freigestellt...so muss es sich beim Verlassen des Arbeitsplatzes abmelden... Ergo...
02.01.2008 um 15:01 Uhr
Ist ja richtig. Ich glaube, ich lege mir mal den Fitting auch noch zu. Da kann man ja wenigstens vergleichen.
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