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Beantragung 2. Freistellung

J7
Jansky 70
Jun 2020 bearbeitet

Wir sind seit 1 Jahr über 501 Mitarbeiter inklusive Leiharbeiter. Deshalb haben wir die 2. Freistellung beantragt. Nun kommt der Arbeitgeber damit , dass einige MA für Langzeiterkrankte, Elternzeitvertretung ec. als Vertretung bei uns sind und diese nicht doppelt gezählt werden dürfen. Obwohl einige von den Vertretungen schon unbefristet eingestellt worden sind. Auch sollen ca 20 Leiharbeitnehmer wegen 20 Langzeiterkrankte eingestellt worden sein. Die Leiharbeitnehmer bei uns werden immer für 9 Monate eingestellt als Produktionshelfer. Es stand nirgendwo als Vertretung für einen (langzeiterkrankten) MA. Kann es sein, dass der Arbeitgeber hier nur Ausreden erfunden hat? oder liege ich da falsch?

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Community-Antworten (6)

S
seehas

04.06.2020 um 11:10 Uhr

Am Ende ist es auch gleichgültig. Auch ein krankgeschriebener Mitarbeiter ist ein Mitarbeiter. In §5 BetrVG finde ich keinen Passus, dass kranke Mitarbeiter nicht mitzählen.

P
Pickel

04.06.2020 um 11:20 Uhr

Seehas dass kranke MA nicht mitzählen behauptet auch keiner.

Entscheidend ist die Formulierung "in der Regel".

Wenn das der normale schon länger anhaltende Krankenstand ist, ist es eben "Regel" im Unternehmen X Leiharbeiter über Normal als Krankenvertretung zu beschäftigen.

Wenn die Krankenquote aktuell (zB aufgrund der Pandemie) deutlich höher ist, ist "in der Regel" eben nicht diese Anzahl an Personen beschäftigt.

Davon abgesehen: Wenn es sehr knapp ist würde ich aufpassen was ich fordere. Der AK könnte sich beim nächsten auslaufenden Vertrag daran erinnern und ein Exempel statuieren.

K
kratzbürste

04.06.2020 um 11:36 Uhr

Ihr könnt doch über den § 37 Abs.2 BetrVG jede Zeit der Welt, die ihr für die BR-Arbeit braucht, in Anspruch nehmen. Oft merken AG erst dann, dass eine 2. Freistellung viel sinnvoller ist, als das ständige an- und abmelden und dadurch unkalkulierbare Störungen im Betriebsablauf.

G
ganther

04.06.2020 um 12:01 Uhr

dass ein kranker Mitarbeiter nicht zu den Beschäftigten zählt, ist aber sehr gewagt. Ich rate mal hier die Kommentierung zu § 38 BetrVG zu lesen. Leiharbeitnehmer zählen. Fertig

J7
Jansky 70

04.06.2020 um 12:58 Uhr

Auch bei einer BR Wahl zählen die Langzeitkranken mit und die Vertretung doch auch. Und unter "in der Regel" wenn Leiharbeiter für 9 Monate eingestellt sind dann zählen sie dazu. Es zählen alle die einen gültigen Arbeitsvertrag haben. Wir haben seid Mai 2019 über 501 Mitarbeiter inklusive Leiharbeitnehmer. Im Moment sind wir bei ca. 398 MA und ca. 140 Leiharbeitern.

P
Pjöööng

04.06.2020 um 16:38 Uhr

Ganz so einfach ist es nicht. Ist beispielsweise eine ANin im Erziehungsurlaub und wurde hierfür eine Vertretung eingestellt, so wird hier nur ein AN gezählt. Das muss dann aber für jeden einzelnen Arbeitsplatz geprüft werden und kann nicht mit pauschal "wir haben ca 20 Leiharbeitnehmer wegen 20 Langzeiterkrankte eingestellt" abgeschmettert werden.

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