Erstellt am 30.08.2008 um 14:09 Uhr von pirat
@ marzahn,
" Der Betriebsrat hat das Protokoll einer seiner Sitzungen an alle AN verteilt", ist nicht wahr, oder......
Erstellt am 30.08.2008 um 14:17 Uhr von Mona-Lisa
@marzahn,
das Stichwort ist "Nichtöffentlichkeit"!!!!
(§ 34 BetrVG - II. Die Sitzungsniederschrift)
Nichtöffentlichkeit heisst, dass Protokolle nur BR - Mitgliedern zugänglich ist, auch Ersatzmitglieder haben nur in der Zeit Einblick, wenn sie ein verhindertes BR - Mitglied vertreten.
Erstellt am 30.08.2008 um 14:20 Uhr von pirat
@marzahn,
definiere Betriebsversammlung und Betriebssratsitzung!
Erstellt am 30.08.2008 um 19:36 Uhr von Der alte Heini
pirat
Eine Betriebsversammlung ist, wenn sich alle im Betrieb versammeln.
Eine Betriebsratssitzung ist, wenn alle im Betrieb raten und dabei sitzen.
Erstellt am 30.08.2008 um 20:08 Uhr von pirat
@der alte Hein, alias Jim Henson,
ich danke dir vielmals, grosser Heini, dass du mir die Grundbegriffe der BR Arbeit "Sesame Street* artig nachvollziehbar, lehrreich, rüber bringst... .-)
Erstellt am 30.08.2008 um 21:50 Uhr von DonJohnson
na, ihr seid ja drauf... was habt ihr blos eingeworfen??? Ich will das auch haben - lach
Erstellt am 30.08.2008 um 22:59 Uhr von pirat
@DJ
mein Gutster, was ist dein Begehren?
Erstellt am 30.08.2008 um 23:16 Uhr von Kölnfreak
sag mal Pirat, was machst du noch so alles nebenbei ?
Erstellt am 30.08.2008 um 23:35 Uhr von pirat
@Kölnfreak,
ich nutze die Möglichkeiten der modernen Piraterie...und ja, mein Freund, ich weis wer du bist... *zwinker* hol´ dir ruhig dein Bier! Ich bleibe dir treu. Semper fideles .-)
Erstellt am 31.08.2008 um 12:12 Uhr von marzahn
Vielen Dank Mona-Lisa für den Hinweis. Allerdings finde ich im BetrVG diese Stelle nicht. Aufgrund Ihrer Antwort habe ich nachgesucht und § 30 Betriebsratssitzungen gefunden, im § 34 befinden sich "nur" die Regeln für die Sitzungsniederschrift.