Ich habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen.
Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgendes Problem:
Die MA, welche ihr Arbeitsverhältnis nicht am 1. eines Monats, sondern am 16. aufgenommen haben, bekommen ihre erste Lohnerhöhung nicht nach sechs Monaten zum 16., sondern erst zum 1. des Folgemonats. Mit den weiteren Erhöhungen verhält es sich gleich. Nun sind laut Aussage unserer Lohnbuchhaltung Lohnerhöhungen nur zum 1. eines Monats möglich. Das können wir, denke ich, getrost abhaken ünd ändern in: NICHT GEWOLLT.
Da schon seit Jahren so verfahren wird, wir aber jetzt einen BR haben, nun die Frage:
Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
Gibt es Verjährungsfristen?
Wie müssen wir vorgehen?

Danke