Erstellt am 13.08.2008 um 09:32 Uhr von Werner
Hallo Beate33,
erstmal Gespräche mit den BRM`s führen und auf ihre Aufgaben aus dem BetrVg hinweisen.
Die ausrede "zuviel Arbeit" ist kein Verhinderungsgrund, muß den Betroffenen klar gemacht werden.
Dann noch auf den 23er mit den evtl. Folgen (Ausschluß aus dem BR durchs Arbeitsgericht) hinweisen!
Erstellt am 13.08.2008 um 09:50 Uhr von Jube
@ Beate,
wie Werner schon sagt, evtl. könnte der BR auch noch die Vorgesetzten oder AG ansprechen, die haben dafür zu sorgen, dass die Leute für die BR-Sitzung und auch sonstige BR-Arbeit freigestellt/freigeschaufelt werden!
Erstellt am 13.08.2008 um 09:56 Uhr von Beate33
@Jube
Danke für deine Antwort - doch genau dies ist noch ein weiteres Problem unsere Vorgesetzten interressiert der BR nicht und überhaupt nicht die BR Arbeit.
Deshalb kommen wir in diesem Punkt leider nicht weiter. Die BR's kommen nicht - eben mit dieser erwähnten Begründung um bei ihrem Vorgesetzten zu imponieren.
Sehr schwere Situation für uns drei - denn vier kommen nicht zur Sitzung.
Erstellt am 13.08.2008 um 10:10 Uhr von wölfchen
. . . die haben sich anscheinend die Fabel von der Schnecke und der Ziege zum Vorbild genommen (kriechen musste, dann kommste schneller voran, als mit meckern). Schietsituation - wer hat denn die Kandidaten gewählt? Und warum haben die sich überhaupt aufstellen lassen? Das solltet Ihr die mal fragen! Wir haben auch so nen Kandidaten, ist aber zum Glück nur einer von neun und außerdem noch Ersatzmitglied, also nicht so tragisch.
Erstellt am 13.08.2008 um 12:22 Uhr von mainpower
Hallo,
ein Gespräch mit den betroffenen Betriebsratsmitgliedern führen und gleich darauf hinweisen dass sie ihr Amt auch niederlegen können. Das wäre vielleicht der einfachste Weg den Platz für Ersatzmitglieder freizumachen, falls welche da sind.
Erstellt am 13.08.2008 um 12:57 Uhr von Chef
Hi,
nein am besten, da ja auch die Vorgesetzten beteiligt sind den AG am besten die GL anschreiben
und sie darauf hinweisen das BR Mitglieder in ihrer BR Arbeit behindert werden und das
man eventuell Klage erheben werde.
Denn die behinderung der BR Arbeit ist eine Straftat wodurch der Chef (GL oder GF) vorbestraft währen.
Das haben die nicht wirklich gern und werden dann den Abteilungsleitern schon sagen
das die BR Mitglieder dann keine Arbeit erledigen müssen.
Gruß der Chef
Erstellt am 13.08.2008 um 13:00 Uhr von Mona-Lisa
@all,
und keiner denkt daran, dass dieses Verhalten bewusst vom AG gefördert sein kann und auch wird.....
Stichwort: Behinderung der Betriebsratsarbeit! Euer AG hat für Ersatz zu sorgen, wenn Betriebsräte Sitzung haben!
@Beate,
habt ihr euer Problem mal mit der Gewerkschaft besprochen?
Euer BRV sollte - wenn sie wieder mal durch 4faches Nichterscheinen bei der Sitzung glänzen - genau diese unterbrechen, zu den "Möchtegern-Betriebsräten" an den Arbeitsplatz traben und ihnen mitteilen, dass sie doch den Kündigungsschutz für BR's gar nicht brauchen, ihr "unabkömmliches Verhalten" dürfte doch als Arbeitsplatzsicherung reichen........
Erstellt am 13.08.2008 um 13:36 Uhr von wölfchen
@ Mona-Lisa,
ts, ts, ts, wer wird denn sooo böse von unseren lieben Arbeitgebern denken? Wir doch nicht, denn wir arbeiten doch vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammen ;-)
Erstellt am 13.08.2008 um 14:02 Uhr von Mona-Lisa
@wölfchen,
hab mich gerade umgedreht und schäme mich......... mal sehen, was meine Besucher im Louvre dazu meinen............