Erstellt am 18.07.2008 um 17:48 Uhr von pirat
@alfons,
§ 29 (2) BetrVG, hat der BRV bei Verhinderung eines ordentlichen BRM das EBRM rechtzeitig usw.usw zu laden. Ich gehe davon aus, dass du die Termine der turnusmäßigen BR Sitzungen kennst...weise ihn nochmal auf seine Pflicht hin und dass du das Recht hast an BR Sitzungen teilzunehmen.
Erstellt am 18.07.2008 um 20:41 Uhr von explorierer
und das die BR-Beschlusse nicht rechtskräftig sind bei fehlerhafter Einladung !! Könnte auch dem AG interessieren !!