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Kann der BRV einfach die Sitzung platzen lassen?

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wertigo
Jan 2018 bearbeitet

Ein freundliches Hallo ans Forum, kurze Fallschilderung: Wir hatten heute Abend eine ordentliche BR-Sitzung, zu der auch die GL geladen war. Unser BR-Vorsitzende hat ohne das Gremium oder die GL zu informieren einen Vertreter der Gewerkschaft mitgebracht. Unser Chef hat darauf hin gebeten, dass der Gewerschaftsvertreter nicht an der Sitzung teilnehmen soll, weil er ja auch niemand vom Arbeitgeberverband mitgebracht hat. Darauf gibt unser Vorsitzender bekannt, dass die Sitzung somit geplatzt sei und er einen neuen Termin anberaumt. Nun meine Frage: Kann der BR-V so einfach nach Gutsherrenart bestimmen ob er die Sitzung (weil Ihm etwas nicht in den Gram passt) aufhebt. Nach dem Motto von Ludwig dem14. "Der Staat bin ich" Schließlich haben sich die Kollegen und die GL sich auf diesen Termin vorbereitet, der schon lange gesucht wurde und zweimal verschoben wurde. Um solche fälle in Zukunft zu vermeiden, möchte ich gern wissen,was der Gesetzgeber dazu schreibt. Freundliche Grüße

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Community-Antworten (7)

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Lotte

14.11.2006 um 20:17 Uhr

wertigo, der § 31 des BetrVG legt fest, dass ein GEW Mitglied auf Wunsch eines Viertels der BRM geladen werden kann und § 29 mit Kommentierung legt fest, dass der BRV zur Sitzung einlädt und auch eine Sitzung verschieben kann, aber nicht, dass er die schon Erschienenen wieder ausladen kann. Das würde nur mit Beschluss des Gremiums gehen.

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Fayence

14.11.2006 um 22:04 Uhr

wertigo, es sind 2 Dinge zu unterscheiden.

Der BRV ist nicht berechtigt, von sich aus eine Gewerkschaftsvertretung hinzuzuziehen. Auch eine Gewerkschaft hat kein eigenständiges Recht, an einer BR-Sitzung teilzunehmen.

Die Sitzungsleitung und das Hausrecht im Sitzungszimmer obliegt jedoch dem BRV. Damit verbunden ist auch das Recht, eine Sitzung zu beschliessen.

Unabhängig davon, ist ein solches Verhalten der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit AG und Gremium wenig zuträglich!

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Lotte

14.11.2006 um 22:11 Uhr

Fayence, das verblüfft mich etwas, dass der BRV das alleinige Hausrecht haben soll, wo er doch sonst ohne BR kaum etwas entscheiden kann? Hast Du eine Quelle dafür?

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Fayence

14.11.2006 um 22:31 Uhr

Lotte, u.a. die Gleiche wie Du! :-) Fitting, der 23ste, §29, RN 49

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Heini

15.11.2006 um 01:04 Uhr

Der BR Vors. leitet die Sitzung und bestimmt somit auch wann sie beendet ist. Ob die genannte Vorgehensweise einer vernünftigen Zusammenarbeit dient sei dahingestellt.

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Lotte

15.11.2006 um 09:43 Uhr

Fayence, Heini, bin mit Euch über Hausrecht und Leitung einer Meinung. Würde dem Vorsitzenden aber nicht das Recht einräumen, die Sitzung abzubrechen, denn das kommt ja einem Ausschluss des gesamten BR gleich und das gehört sowohl im Däubler als auch im Fitting nicht zu den Rechten des BRV, dort wird beschrieben, dass er kein BRM von der Sitzung ausschließen kann. Denke, dass die TO abgearbeitet werden muss, bevor der BRV die Sitzung schließen kann. Es sei denn, der BR beschließt, TOPs zu vertagen.

Dies ist natürlich eine sehr hypothetische Diskussion und kann höchstens helfen, eine Wiederholung in der Zukunft zu vermeiden.

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Heini

15.11.2006 um 19:39 Uhr

Lotte, hier werden keine BR Mitglieder aufgrund des Abbruchs ausgeschlossen, sondern der Sinn der Sitzung, hier die Zusammenführung und Gespräch BR, Gewerkschaft und AG, ist nicht mehr gegeben. Es ist doch ok die Sitzung abzubrechen, die Probleme zu regeln um dann eine neue Sitzung einzuberufen. Ich sehe da nichts verwerfliches.

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