Erstellt am 14.11.2006 um 19:17 Uhr von Lotte
wertigo,
der § 31 des BetrVG legt fest, dass ein GEW Mitglied auf Wunsch eines Viertels der BRM geladen werden kann und § 29 mit Kommentierung legt fest, dass der BRV zur Sitzung einlädt und auch eine Sitzung verschieben kann, aber nicht, dass er die schon Erschienenen wieder ausladen kann. Das würde nur mit Beschluss des Gremiums gehen.
Erstellt am 14.11.2006 um 21:04 Uhr von Fayence
wertigo,
es sind 2 Dinge zu unterscheiden.
Der BRV ist nicht berechtigt, von sich aus eine Gewerkschaftsvertretung hinzuzuziehen. Auch eine Gewerkschaft hat kein eigenständiges Recht, an einer BR-Sitzung teilzunehmen.
Die Sitzungsleitung und das Hausrecht im Sitzungszimmer obliegt jedoch dem BRV. Damit verbunden ist auch das Recht, eine Sitzung zu beschliessen.
Unabhängig davon, ist ein solches Verhalten der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit AG und Gremium wenig zuträglich!
Erstellt am 14.11.2006 um 21:11 Uhr von Lotte
Fayence,
das verblüfft mich etwas, dass der BRV das alleinige Hausrecht haben soll, wo er doch sonst ohne BR kaum etwas entscheiden kann? Hast Du eine Quelle dafür?
Erstellt am 14.11.2006 um 21:31 Uhr von Fayence
Lotte,
u.a. die Gleiche wie Du! :-) Fitting, der 23ste, §29, RN 49
Erstellt am 15.11.2006 um 00:04 Uhr von Heini
Der BR Vors. leitet die Sitzung und bestimmt somit auch wann sie beendet ist.
Ob die genannte Vorgehensweise einer vernünftigen Zusammenarbeit dient sei dahingestellt.
Erstellt am 15.11.2006 um 08:43 Uhr von Lotte
Fayence, Heini,
bin mit Euch über Hausrecht und Leitung einer Meinung.
Würde dem Vorsitzenden aber nicht das Recht einräumen, die Sitzung abzubrechen, denn das kommt ja einem Ausschluss des gesamten BR gleich und das gehört sowohl im Däubler als auch im Fitting nicht zu den Rechten des BRV, dort wird beschrieben, dass er kein BRM von der Sitzung ausschließen kann. Denke, dass die TO abgearbeitet werden muss, bevor der BRV die Sitzung schließen kann. Es sei denn, der BR beschließt, TOPs zu vertagen.
Dies ist natürlich eine sehr hypothetische Diskussion und kann höchstens helfen, eine Wiederholung in der Zukunft zu vermeiden.
Erstellt am 15.11.2006 um 18:39 Uhr von Heini
Lotte,
hier werden keine BR Mitglieder aufgrund des Abbruchs ausgeschlossen, sondern der Sinn der Sitzung, hier die Zusammenführung und Gespräch BR, Gewerkschaft und AG, ist nicht mehr gegeben. Es ist doch ok die Sitzung abzubrechen, die Probleme zu regeln um dann eine neue Sitzung einzuberufen.
Ich sehe da nichts verwerfliches.