Ich will hier sicher in keiner Weise das "Handy spielen in der Sitzung" rechtfertigen, aber dennoch halte ich diese Regelung in der GO für unzulässig. Wir haben ja nun einige Beiträge gelesen, in denen klar wird, dass der eine oder andere aus nachvollziehbaren, persönlichen Gründen, dieses Handyverbot nicht einhalten kann. (Es reicht ja eigentlich schon, wenn man kleine Kinder hat. Auch im Kindergarten/Schule kann mal ein Unfall passieren und da will niemand "mal ein paar Stunden nicht erreichbar sein").
Da kann man jetzt auf das demokratische Zustandekommen dieses Beschlusses (GO) pochen wie man will, eine Regelung die auf unzulässige Art und Weise in die Persönlichkeitsrechte eingreift, ist einfach unwirksam.
...und eine Regelung, die dazu führen kann dass BRM irgendwelchen Betreuungspflichten nicht nachkommen können (weil sie nicht erreichbar sind), würde ich schon so sehen.
Ich meine, auch wenn der BR mit großer Mehrheit beschließt, dass das schwatzhafte BRM, welches mit seinem Gelaber immer die Sitzung stört, ab sofort für die Dauer der Sitzung immer einen Knebel tragen muss, wird daraus keine zulässige Regelung, auch nicht wenn man es in die GO schreibt.
Ich persönlich würde hier vorschlagen sich bei der GO etwas mehr Mühe zu geben und den entsprechenden Paragraphen deutlich differenzierter auszuarbeiten. Man könnte ja durchaus regeln, was zulässig ist und was nicht. Z.B.: Handy während der Sitzung immer lautlos, Spiele und private Mails/Massages verboten, etwas themabezogenes nachlesen erlaubt, wichtige Anrufe/Notfälle erlaubt (wird die Sitzung dann unterbrochen, oder verlässt das BRM nur kurzzeitig die Sitzung zum telefonieren?) usw. usw.
Es geht doch primär darum, dass der Ablauf der BR-Sitzungen nicht gestört wird und dafür ist ein pauschales Verbot nicht notwendig und geht auch zu weit. Dieses wird der Sache und noch weniger den Menschen (die BRM ja immer noch sind) einfach nicht gerecht.