W.A.F. LogoSeminare

Laptopverbot während der Sitzung - BRM kündigt an dann nicht mehr zu kommen

T
Tanai
Nov 2021 bearbeitet

Hallo zusammen. Wir haben in unserer GO ein allgemeines Handy- und Laptopverbot währendder Sitzung. Jetzt habe ich ein BRM, welches mir mitgeteilt hat nicht zur Sitzung zu kommen, wenn ich dieses Verbot durchsetzen möchte. Wie verhalte ich mich als BRV da? Danke schon mal für die Antworten.

643035

Community-Antworten (35)

C
celestro

29.10.2021 um 16:36 Uhr

wenn das Verbot da ist, muss man es durchsetzen ... sonst macht man sich lächerlich. Wobei ich dieses Verbot auch überhaupt nicht nachvollziehen kann.

Man könnte es aber natürlich auch einfach streichen ...

T
Tanai

29.10.2021 um 16:45 Uhr

Wir haben dieses Verbot eingeführt, damit sich der Kollege auf die Sitzung konzentriert und nicht nebenbei andere Sachen macht. Zumindest für mich ein Akt der Höflichkeit, sich 2h lang auf die Themen der Sitzung zu konzentrieren und nicht nebenbei irgendwelche Mails zu schreiben. Aber wenn das BRM dadurch jetzt wiederholt nicht zur Sitzung erscheint, muss ich das dann hinnehmen?

M
Matze

29.10.2021 um 16:59 Uhr

Nichterscheinen zur BR-Sitzung kann eine grobe Pflichtverletzung darstellen und Anlass für ein Ausschluss sein (Beschluss Arbeitsgericht Augsburg vom 14. Dezember 2017 – 2 TaBV 109/17). Immerhin ist die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats gefährdet.

R
Relfe

29.10.2021 um 17:01 Uhr

wenn es ein reguläres BRM ist und wegen einer GO-Regel nicht zur Sitzung erscheint, dann ergibt das mehrere Problematiken:

  • du dürftest kein Ersatz-BRM nachladen, weil das sicher kein wichtiger Grund ist nicht zur Sitzung zu erscheinen (meine Einschätzung)
  • das BRM verhält sich gegen seine Pflichten gem BetrVG, weil es aus "nichtigem" Grund nicht zur Sitzung erscheint
  • wenn das BRM trotz Erklärung sein Verhalten nicht ändert, dann müsste man über einen Ausschluss nachdenken und ggf die dazu notwendigen gerichtlichen Schritte einleiten.
  • Du musst die GO-Ordnung durchsetzen und damit quasi immer mit "unvollständigem" BR beraten und beschliessen (was zu einer geraden Anzahl BRM führt, in der Regel)

Zu klären wäre ggf. noch, ob die Beschlüsse angreifbar sind, weil ja der BR quasi per Ankündigung nie vollständig bei einer Sitzung ist. Dieser Zustand soll ja mit Ersatz-BRM ausgeglichen werden, was aber bei nichtigem Grund der Abwesenheit nicht möglich ist.

C
Catweazle

29.10.2021 um 17:01 Uhr

Ich denke, ihr habt euch ein großes Problem geschaffen. Solange der Kollege nicht kommt ist vielleicht noch alles in Ordnung. Wie sollen die Sanktionen aussehen wenn er trotzdem kommt?

U
UliPK

29.10.2021 um 17:02 Uhr

Würde ihm mitteilen, dass du, bis zum wiederuf seinerseits, dann halt immer das Ersatzmitglied für ihn einlädst.

G
ganther

29.10.2021 um 17:09 Uhr

es ist ja kein Grund der zulässig wäre ein EBRM einzuladen. Wenn man es doch tut, dann viel Spaß mit deinen Beschlüssen....

U
UliPK

29.10.2021 um 17:15 Uhr

Mir ist schon klar, dass er keinen Laden darf, ist ja kein anerkannter Grund, nur um ihn zu locken und nicht eskalieren zu lassen. Bringt das auch nichts, dann halt mit der Brechstange. Es ist eine grobe Pflichtverletzung und kann in ein Verfahren beim Arbeitsgericht auf Amtsenthebung münden. Aber damit muss man ja nicht von Anfang an kommen.

R
RudiRadeberger

29.10.2021 um 17:16 Uhr

@Ganther

Das sah das LAG München anders. Das unentschuldigte und/oder oftmals kurzfristige Fehlen gefährde die Funktionsfähigkeit des Betriebsrates, weil "nicht rechtzeitig ein Ersatzmitglied geladen werden kann".

U
UliPK

29.10.2021 um 17:29 Uhr

Hier sind wir dann ja wohl schon beim Vorsatz, er hat es ja angekündigt im Grunde grundlos zu fehlen, weil ihm ein Beschluss des BR nicht passt.

G
ganther

29.10.2021 um 17:37 Uhr

@Rudi hast du ein Aktenzeichen für mich?

R
RudiRadeberger

29.10.2021 um 17:50 Uhr

Beschluss vom 14. Dezember 2017 – 2 TaBV 109/17

C
celestro

29.10.2021 um 17:52 Uhr

"Das sah das LAG München anders. Das unentschuldigte und/oder oftmals kurzfristige Fehlen gefährde die Funktionsfähigkeit des Betriebsrates, weil "nicht rechtzeitig ein Ersatzmitglied geladen werden kann"."

Ich frage mich ... was das mit dem hier diskutierten Fall zu tun hat ... grübel

R
RudiRadeberger

29.10.2021 um 18:11 Uhr

Da ging es um den Ausschluss eines BRM aufgrund des Nichterscheinens zur BR-Sitzungen. So wahnsinnig viel Fantasie braucht man da eigentlich nicht, um Parallelen zum Fall oben zu erkennen. Und es wird eine Handlungsoption des Fragestellers aufgezeigt.

C
celestro

29.10.2021 um 19:16 Uhr

Danke ... war da wohl irgendwie gedanklich nicht ganz bei der Sache.

X
XYZ68

01.11.2021 um 08:30 Uhr

Oh man, für wie wichtig hält er sich. Laptop-Verbot haben wir auch, so der Laptop nicht aus anderen Gründen notwendig ist. Und selbst im KBR gilt die Regel: Handy aus oder auf stumm. Einzig angespannte Lage im Unternehmen ist ein Grund, das Handy auf vibrieren zu stellen. (da ca. 50% BRV im KBR sind, kann die Erreichbarkeit schon mal notwendig sein).

Für mich gilt als Erstes das Gespräch suchen und fragen, was denn gegen das ausgesprochene Verbot spricht.

D
DummerHund

01.11.2021 um 09:29 Uhr

xyz68 Was dagegen spricht ist ganz einfach erst einmal die bestehende GO. Dann wie du selber schon schreibst, niemand ist soooo wichtig. Der AG hat für diese Zeit für adäquaten Ersatz zu sorgen, oder aber die Arbeit ruhen zu lassen. Als nächsten kommt der nächste und bringt sein Werkstück von der Werkbank mit und fängt während der Sitzung an zu feilen......nach dem Motto, gleiches Recht für alle. Hier geht es um das Wohl aller MA und da hat man zu 100% bei der Sache zu sein. Als BR würde ich mir dann ja auch die Frage stellen, ob der AG die AN auch in der Freizeit mit Mails belästigt.

X
XYZ68

01.11.2021 um 10:03 Uhr

@ Dummerhund Ich habe doch gefragt, was gegen das, in der GO ausgesprochene Verbot, spricht. Ich bin immer dafür, erst einmal zu verstehen, warum jemand der Meinung ist, Laptop oder Handy in der Sitzung zu benötigen. Manchmal ist es ganz einfach (Bei mir ist das Handy stumm, aber ich muss erreichbar sein, da ich zu Hause einen Kranken habe und es zu unvorhersehbaren Notfällen kommen kann) und hat nichts mit dem Arbeitgeber zu tun. Wer redet, dem kann geholfen werden.

U
UliPK

01.11.2021 um 10:23 Uhr

Ich schreibe immer bei der BR-Sitzung mit auf meinem Tablet. Telefon ist stumm mit der Benachrichtigung, dass ich gleich zurückrufe.

C
celestro

01.11.2021 um 12:06 Uhr

hat schon einmal jemand darüber nachgedacht, dass ein BRM den Laptop zum Mitschreiben benutzt? Oder irgendwelche gesagten Dinge überprüft? Einfach davon auszugehen, dass sich das BRM für unheimlich wichtig hält finde ich total daneben.

X
XYZ68

01.11.2021 um 12:41 Uhr

Nun ja, aber wenn ich wegen einer in der GO beschlossenen Regelung nun einfach nicht mehr zu Sitzung komme?

Aber darum sage ich ja auch, bitte klären, warum diese Regelung ihn an einer Teilnahme an der Sitzung hindert. Es mag ja Gründe geben.

U
UliPK

01.11.2021 um 12:44 Uhr

@celestro Wie oben schon geschrieben, habe mein Tablett immer an und arbeite auch damit. Mache mir immer mein eigenes Protokoll der BR-Sitzung darauf und bei Bedarf kann ich auch mal auf dem Firmenserver nachschauen wegen BV’s und ähnlichen oder halt im Internet Gesetzestexte. Es ist Bestandteil meiner BR-Arbeit und von meiner Seite her nicht mehr wegzudenken.

X
XYZ68

01.11.2021 um 14:31 Uhr

@ UliPK

ihr habt aber bestimmt kein "Laptop- und Handy-Verbot" in euer GO ;)

Im örtlichem Gremium ist es bei uns kein Thema, falls ich der Meinung bin, bringe ich den Firmen-Laptop mit, ansonsten geht es auch ohne.

Im KBR haben wir auch die Regelung, das der Laptop zu und das Handy während der Sitzung stumm bleibt. Und ja, dort haben wir wirklich das Problem gehabt, dass einige Kollegen sehr "wichtig" waren. Mit der klaren Regelung ist Ruhe eingekehrt. Brennt im eigenen Betrieb grad die Luft, ist man über Handy erreichbar und ruft ggf. zurück. Wobei aktuell natürlich die Laptops benutzt werden ohne sie wären Online-Meetings schwierig :)

U
UliPK

01.11.2021 um 14:50 Uhr

Nein, haben wir nicht in der GO stehen und wird da wohl auch nicht reingeschrieben werden. ? Bin halt auch für alles Technische zu haben, nur stören darf es natürlich nicht.

E
EDDFBR

01.11.2021 um 19:00 Uhr

Naja,

man könnte auch versuchen, das besagte BRM bei der demokratischen Ehre zu packen. Immerhin ist die GO durch Mehrheitsbeschluss zustande gekommen. Und wenn eine Mehrheit des BR der Meinung ist, die Regel sei nicht mehr sinnvoll, kann man sie ja auch per Beschluss ändern. Bekommt also das BRM keine Mehrheit zustande, dann sollte es das akzeptieren. Man kann ja zu Recht fragen ob das BRM dann grundsätzlich per Mehrheitsbeschluss zustande gekommene Entscheidungen des BR ignorieren oder missachten möchte, und wie weit sich das mit einer demokratischen Grundhaltung vereinbaren lässt.

D
DummerHund

01.11.2021 um 19:03 Uhr

@xyz68 "(Bei mir ist das Handy stumm, aber ich muss erreichbar sein, da ich zu Hause einen Kranken habe und es zu unvorhersehbaren Notfällen kommen kann)" Das hast du gerade einen Krebskranken geschrieben dem man vor 14 Tagen offeriert hat das er noch 12 Monate hat sollte er nicht weiter behandelt werden.......und zudem noch eine Krebskranke Frau zu Hause. Ist mir daher nicht unbekannt mit dem Handy und stillem Signal. Kommt ein Signal kann man auch in der BR Sitzung eine kurze Pause einlegen. Andersrum stelle ich mir das Szenario Mit dem Läppi in einem 11er oder 13er Gremium vor......Ich muss hier mal was Recherchieren ...der nächste dann dort noch was und so weiter. Dann Frage ich mich doch wofür haben einige ihre Freistellung. Sowas wird mit allem drum und dran von denen vorbereitet. Und jeder bekommt vor und Nachteile schriftl. auf dem Tisch, oder aber der BRV bringt es mündl. detailliert vor. Und wenn jemand was für sich selber festhalten will, geht dies auch mit dem lieben alten Kugelschreiber. Ansonsten muss man sich das Vertrauensverhältnis innerhalb des Gremiums nach Fragen wenn man nicht mal den üblichem Protokoll traut. Das aber ist nur meine persönliche Meinung. Wenn wir aber mal rein bei der Fragestellerin bleiben die dann schreibt: "Zumindest für mich ein Akt der Höflichkeit, sich 2h lang auf die Themen der Sitzung zu konzentrieren und nicht nebenbei irgendwelche Mails zu schreiben."

U
UliPK

01.11.2021 um 19:21 Uhr

Ich mache mir als BRV immer eigene Notizen, diese halt auf dem Tablet und sollten mal fragen in der Richtung kommen, wo man sich nicht sicher ist, schaue ich halt auch mal im Intranet oder aber im Internet nach. Bin bei uns aber auch der einzige mit Tablet. Schriftführer macht es oldschool auf Papier.?

X
XYZ68

02.11.2021 um 08:41 Uhr

Ich versuche mal für Tanai zusammenzufassen: Gespräch suchen, welche Gründe gibt es für die Weigerung der Anerkennung dieses Punktes der GO. Gründe prüfen Bei nachvollziehbaren Gründen ggf. Ausnahmen in der GO festlegen oder GO ändern. Bei Gründen, die nicht nachvollziehbar sind, dem Mitglied die Bedeutung eines Mehrheitsbeschluss und die Konsequenzen seiner Haltung aufzeigen.

@ Dummerhund dann stell dir das Szenario mal in einem 20er KBR vor, davon 10 BRV und etliche technikbegeisterte Mitglieder :) In der GO wurde festgelegt, dass das Handy aus oder auf stumm ist und der Laptop nur beim Vortragenden (wir präsentieren viel) und beim Schriftführer an ist. Es hat gedauert aber mittlerweile sind wir alle konzentriert bei der Arbeit.

Grundsätzlich bin ich immer dafür, erst miteinander zu reden und die Beweggründe des einzelnen zu verstehen. Meist findet man dann eine Lösung.

G
ganther

02.11.2021 um 12:20 Uhr

@Dummerhund wünsche Dir viel Kraft und Stärke!!! Es gibt ganz offensichtlich wichtigere Themen als Handy und Co....

D
DummerHund

02.11.2021 um 13:52 Uhr

@ganther Danke Schon vor 2Jahren sagte man zu meiner Frau, machen sie ihrem Mann noch ein paar schöne Wochen und ich Laufe mit meiner Lunge und Blase immer noch über den Planeten. Irgendwie bin ich unkaputtbar Ich denke aber hier sollte man die BR Arbeit im Vordergrund stellen.

§
§§Reiter

02.11.2021 um 16:48 Uhr

Ich will hier sicher in keiner Weise das "Handy spielen in der Sitzung" rechtfertigen, aber dennoch halte ich diese Regelung in der GO für unzulässig. Wir haben ja nun einige Beiträge gelesen, in denen klar wird, dass der eine oder andere aus nachvollziehbaren, persönlichen Gründen, dieses Handyverbot nicht einhalten kann. (Es reicht ja eigentlich schon, wenn man kleine Kinder hat. Auch im Kindergarten/Schule kann mal ein Unfall passieren und da will niemand "mal ein paar Stunden nicht erreichbar sein"). Da kann man jetzt auf das demokratische Zustandekommen dieses Beschlusses (GO) pochen wie man will, eine Regelung die auf unzulässige Art und Weise in die Persönlichkeitsrechte eingreift, ist einfach unwirksam. ...und eine Regelung, die dazu führen kann dass BRM irgendwelchen Betreuungspflichten nicht nachkommen können (weil sie nicht erreichbar sind), würde ich schon so sehen. Ich meine, auch wenn der BR mit großer Mehrheit beschließt, dass das schwatzhafte BRM, welches mit seinem Gelaber immer die Sitzung stört, ab sofort für die Dauer der Sitzung immer einen Knebel tragen muss, wird daraus keine zulässige Regelung, auch nicht wenn man es in die GO schreibt. Ich persönlich würde hier vorschlagen sich bei der GO etwas mehr Mühe zu geben und den entsprechenden Paragraphen deutlich differenzierter auszuarbeiten. Man könnte ja durchaus regeln, was zulässig ist und was nicht. Z.B.: Handy während der Sitzung immer lautlos, Spiele und private Mails/Massages verboten, etwas themabezogenes nachlesen erlaubt, wichtige Anrufe/Notfälle erlaubt (wird die Sitzung dann unterbrochen, oder verlässt das BRM nur kurzzeitig die Sitzung zum telefonieren?) usw. usw. Es geht doch primär darum, dass der Ablauf der BR-Sitzungen nicht gestört wird und dafür ist ein pauschales Verbot nicht notwendig und geht auch zu weit. Dieses wird der Sache und noch weniger den Menschen (die BRM ja immer noch sind) einfach nicht gerecht.

D
DummerHund

02.11.2021 um 17:35 Uhr

§§reiter Die Sache mit dem Handy wäre ich ja noch bei dir. Wenn wirklich ein Notfall ist könnte man eine Pause einlegen oder der angebimmelte verlässt den Raum kurzfristig und man hält dieses im Protokoll fest. Auch wenn es bei den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen 2 verschiedene Urteilsfindungen gibt. Arbeitsgericht München (Az.: 9 BVGa 52/159 Hessische Landesarbeitsgericht (Az.: 5 TaBV 178/19)

Was den Laptop betrifft, und darum geht es der Fragestellerin hauptsächlich sehe ich dies anders. Fragestellerin hätte es ja nicht erwähnt wenn es nicht störend wäre. In welcher Form lassen wir mal dahin gestellt. Aber sie erwähnt hier voranging Mails schreiben. Dies wird sie so bestimmt nicht umsonst schreiben. Weiter sehe ich es so, das jedes BRM eine Tagesordnung erhalten hat. Als verantwortungsvolles BRM recherchiere ich vorher wenn mir was unklar ist und gehe nicht unvorbereitet in die Sitzung. Weiter gibt es einen BRV oder noch sonstige Freigestellte die alle Für und Wieder zusammen stellen können und auch sollten, die Themen betreffend. Wenn dann noch weitere Fragen wären, ist doch in der heutigen Zeit in jedem BR Büro ein Rechner oder Laptop vorhanden, der benutzt werden kann um offene Punkte zu klären. Im Zweifelsfall könnte auch ein Richter dies so sehen. Ich bleibe dabei, Handy auf Lautlos ja, Laptop nein.

§
§§Reiter

02.11.2021 um 17:58 Uhr

Zitat von Dummerhund: "Ich bleibe dabei, Handy auf Lautlos ja, Laptop nein."

Dagegen habe ich absolut nichts einzuwenden. Auf das Laptopverbot bin ich vor allem deshalb nicht eingegangen, weil ich darin keinen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sehe (anders als beim Telefon). Aber auch dieses muss man im Einzelfall entscheiden, es gibt ja durchaus BRM die schnell tippen können und das Protokoll direkt am Laptop schreiben. Da wäre ein pauschales Verbot auch nicht unbedingt sachgemäß. Ich habe ganz grundsätzlich oft ein Problem mit pauschalen Verboten, weil sie oft einfach das Ergebnis von Faulheit sind. Einen Sachverhalt detailliert anzugehen, Pros und Contras abzuwägen und eine differenzierte, sachgerechte Lösung zu erarbeiten ist halt Arbeit.

C
celestro

02.11.2021 um 18:09 Uhr

Es ging dem TE ja um:

"Wir haben dieses Verbot eingeführt, damit sich der Kollege auf die Sitzung konzentriert und nicht nebenbei andere Sachen macht. Zumindest für mich ein Akt der Höflichkeit, sich 2h lang auf die Themen der Sitzung zu konzentrieren und nicht nebenbei irgendwelche Mails zu schreiben. Aber wenn das BRM dadurch jetzt wiederholt nicht zur Sitzung erscheint, muss ich das dann hinnehmen?"

also sehr präzise das Problem geschildert und diese Maßnahme kann ich dann auch nachvollziehen. Wobei man natürlich nicht ein Verbot für die Person ausspricht, sondern für alle. Das ist dann aber wie erwähnt schon das Problem und könnte ggf. zu weit gehen.

Daher hätte sich der BR in diesem Fall etwas mehr Zeit mit der Formulierung des Verbotes nehmen sollen.

D
DummerHund

02.11.2021 um 18:55 Uhr

Und damit sollte die TE nun wohl arbeiten können.

Ihre Antwort