Erstellt am 09.08.2008 um 12:15 Uhr von pirat
@meik,
....Unsere Zeiterfassung ist allerdings ein wenig komisch...da könnte ich garnicht lachen!
Ihr habt also keine BV? ...dann aber hopp...
wie wäre es mit...
Die Mittagspause beträgt 30/60 Minuten und ist in die Zeit zwischen 11.00 Uhr und 14.30 Uhr zu legen. Die
Anwesenheitspflicht in der Kernzeit ist für die Zeit der Mittagspause aufgehoben.
Erstellt am 09.08.2008 um 12:31 Uhr von meik
Hi,
doch wir haben eine BV, nur hat keiner daran gedacht explizit etwas für die Mittagspause festzulegen.
In der BV sind auch bestimmte automatische Mechanismen für den Pausenabzug geregelt, nur macht das technische System das derzeit anders. Einmal hat die Personalabteilung bereits nachgebessert aber auch im zweiten Monat klappt das noch nicht so ganz richtig. Die Folge davon ist, dass man höllisch aufpassen muß, das nicht zuviel Pause abgezogen wird. Die Personalabteilung korrigiert die Listen dann auch allerdings nur nach Aufforderung jedes einzelnen Kollegen. Und jetzt kam halt als Antwort auf die falschen Einträge, dass sich manche Kollegen entgegen der Kernzeitregelung verhalten. Das war meiner Ansicht nach eine reine Verteidugungsaussage der Personalabteilung um nicht zuzugeben, dass sie das System nach wie vor nicht im Griff haben. Unserer Meinung nach müßte die Personalabteilung solange das System nicht automatich richtig arbeitet alle Listen überprüfen. Aber dazu ist man leider nicht bereit also gibt es an der Stelle immer noch Ärger. Letztendlich kostet das jedem Mitarbeiter zusätzliche Zeit die aus Sicht des Arbeitgebers natürlich nicht produktiv ist. Aber dann soll er das Problem halt lösen.
Gruß
meik
Erstellt am 09.08.2008 um 12:47 Uhr von pirat
@meik,
tja dann, nutzt die Gunst der Stunde...bessert nach....
Erstellt am 09.08.2008 um 19:16 Uhr von rainer w
@meik
Das Problem scheinen hier nicht die Pausen zu sein, und Die Frage ob irgendeiner Tatsächlich seine Pause überzieht. Hier geht es eher um das Problem Personelle Zeiterfassung zu gehen. Wenn der AG es nicht hin bekommt seine Software auf den aktuellen Stand zu kriegen muß er für die Folgen selber aufkommen.
Fehlen einem MA Stunden ist es Individualrecht; bei dem anderen seit ihr aber gefragt. Eine BV über PZE sollte heir helfen.
Erstellt am 10.11.2008 um 13:19 Uhr von meik
Wir waren mit der Personalabteilung so verblieben, dass die falsch abgezogenen Pausen von Hand durch die Personalabteilung korrigiert werden und dass die Personalabteilung einen Vorschlag zur Ergänzung der BV machen sollte. Letzteres ist nicht passiert und 3 Monate lief auch alles normal. Jetzt ist es aber vorgekommen, dass ein Kollege relativ früh in die Mittagspause gegangen ist. Statt 13:00 Uhr bereits um 12:45. Der Kollege hat dan etwas übr 30 Minuten Mittagspause gemacht. Das System hat dabei nur die Zeit von 13:00 als Pause berücksichtigt und zusätzliche Pause abgezogen. Auf den Hinweis des Kollegen zur Korrektur kam dann die Antwort vor 13:00 dürfe keine Mittagspause gemacht werden.
Der Kollege hat sich jetzt logischerweise bei uns beklagt und die Personalabteilung hat uns ebenfalls informiert mit der Frage, ob wir unsere Kollegen informieren wollen, dass Mittagspause erst ab 13:00 möglich ist. Die Personalabteilung bezieht sich dabei auch auf eine Information an alle damaligen Mitarbeiter, dass das Mittagessen zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht. Diese Information ist erstens älter als die Betriebsvereinbarung und zweitens kennen nicht alle Kollegen diese Information (wir haben dieses Jahr einige neue Kollegen bekommen)
Unserer Ansicht nach gibt es keine Regelung, dass erst ab 13:00 Uhr Mittag gemacht werden dürfte. Oder kann die Personalabteilung einfach eine Information die nicht jedem Mitarbeiter vorliegt als verbindlich setzen, zumal diese älter als die BV ist.
Es ist doch eigentlich ein Versäumnis der Personalabteilung, dass kein Vorschlag zur Änderung der BV gekommen ist.
Erstellt am 10.11.2008 um 13:27 Uhr von rainer w
@meik
Wenn Derzeit noch eine BV besteht ist diese verbindlich. Jedes weitere Infoblatt ist nicht das Papier wert auf dem die Info steht.