Erstellt am 10.02.2011 um 17:46 Uhr von smynt
Das ist bei uns auch so. Gleiche Begründung.
Aber nur, wenn wir das Betriebsgelände VERLASSEN.
Erstellt am 10.02.2011 um 18:05 Uhr von sueton
Hallo Lancelot !
Hier geht es wohl mehr um Überwachung der Pausenzeit.
Unfallschutz ist , gelinde gesagt , Quatsch,da der Weg z.B. in die Kantine durch die BG versichert ist,Dein Tun da drin aber nicht.
(Gilt übrigens auch für den Toilettengang.)
Grüsse,sueton
Nachtrag für Smynt:
Gehst Du in der Pause nach Hause,ist dieser Weg versichert.Fällst Du dort auf die Nase,nicht.
Erstellt am 10.02.2011 um 19:00 Uhr von hondaabsbremse
Hallo,
schließe mich sueton an,es geht doch eher um die Überwachung der Pausenzeit.Bei uns ist das auch so,da die MA offensichtlich ihre Wochenarbeitszeit nicht erreichen und dies somit unterbunden werden soll.Kontrolle des AG,wer wie oft Pause hält,was durch einen Ausdruck der Stech-oder Stempelzeiten nachgewiesen werden kann...
Erstellt am 10.02.2011 um 19:11 Uhr von Kölner
...ergänzend zu sueton:
Holst Du Dir in der Mittagspause im Brutto-Lebensmittelmarkt ein paar Brötchen für die Mittagspause und rutscht vor dem Werksgelände aus, bist Du versichert. Ist in der Einkaufstüte aber auch noch ne Flasche Wein für das Abendessen mit dem Freund ist der Versicherungsschutz futsch!
Erstellt am 10.02.2011 um 19:17 Uhr von wölfchen
. . . au Backe - wir haben keine Stechuhr - nur gut, dass bisher noch nichts in der Pause passiert ist ;-)
Erstellt am 10.02.2011 um 19:24 Uhr von pfeilenbogen
Da hier aber ein technisches Mittel genutzt wird welche eine Verhaltens und Leistungskontrolle ermöglicht ist der BR mit der MB dabei.
Versicherungsschutz in der Mittagspause
http://www.dguv.de/inhalt/presse/pressearchiv/presseachiv_buk/buk_2005/mittagspause/index.jsp
Erstellt am 10.02.2011 um 22:19 Uhr von ganther
Auch ohne Technik gibt es MBR da das Stempeln die Ordnung im Betrieb betrifft
Ich persönlich finde es aber okay wenn gestempelt wird. Letztendlich ist das das gerechteste.
Erstellt am 10.02.2011 um 23:17 Uhr von rainerw
Schliesse mich da meinen Vorrednern an. Neben technische Eirichtung soll auch das Verhalten der AN geändert werden. Also volle mitbestimmung. Hier würde ich als BR auf ein BV grängen. Der AG darf die Zeiterfassungsgeräte zwar anbringen ohne BR, aber nicht in Betrieb nehmen.Hier würde ich den genauen Standort festschreiben an der Kantine. Desweiteren welche Hard- und welche Softwäre wird benutzt. Welche Schnittstellen sind möglich. Wer hat nur lese- und wer schreibrechte darin. Was passiert mit den Daten und wie lange werden sie gespeichert.
Nur um einige Sachen zu nennen.