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Mittagspause -

S
Stark
Dez 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage.

Unser Arbeitgeber schränkt uns ab sofort in unserer Mittagspause ein.

Zukünftig dürfen wir nicht mehr gemeinsam in die Mittagspause gehen, d.h. unsere Abteilung (5 Arbeitnehmer in einer Verwaltung), darf nicht geschlossen die Arbeitsstätte verlassen, sondern mindestens einer! soll den Dienst vor Ort, bzw. am Telefon abdecken.

Hinzu kommt, dass wir während der Mittagspause ab sofort alle Telefone zentral auf ein Telefon umstellen und anschließend die Telefonate annehmen sollen, sollte ein Kunde anrufen. Erwähnt sei noch, dass wir einen Empfangsdienst haben, welcher die Telefonate annimmt und die Anliegen aufnimmt, sowie später an uns weiterleitet.

Wir haben eine BV zur Arbeitszeit geschlossen. In dieser ist geregelt, dass die Arbeitnehmer in der Zeit zwischen 11:00 Uhr - 13:00 Uhr die Mittagspause in Anspruch nehmen können.

Ich freue mich sehr über eure Informationen und Hinweise.

Vielen Dank

MfG

48003

Community-Antworten (3)

G
ganther

12.12.2018 um 21:26 Uhr

Wenn die BV keine Regelung hat die dem AG die Befugnis einräumt die Pausen so einzuschränken dann sollte der BR mal fix tätig werden

R
rtjum

13.12.2018 um 12:08 Uhr

steht dazu noch mehr in der BV? wir haben z.B. geregelt, dass die operativen Abteilungen durchgängig erreichbar sein müssen, d.h. die Kollegen machen immer zu unterschiedlichen Zeiten ihre Mittagspause, haben allerdings auch meist unterschiedliche Schichtzeiten. wenn nicht, siehe ganther

P
Pjöööng

13.12.2018 um 12:38 Uhr

"In dieser ist geregelt, dass die Arbeitnehmer in der Zeit zwischen 11:00 Uhr - 13:00 Uhr die Mittagspause in Anspruch nehmen können."

Ohne den genauen Wortlaut (im Zusammenhang) zu kennen kann hier niemand beurteilen was Ihr da geregelt habt.

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