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Rechte der JAV bei Insolvenz eingeschränkt?

F
Fischi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen :).

Betrieb befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Seit diesem Zeitraum beruft der BR andauernd BR Sitzungen ein zu dem er die JAV nicht einlädt, da angeblich brisante Themen besprochen werden, die die JAV nichts angehen.

Ich möchte hierzu nun ein bisschen präziser werden:

Dies ist auch in der Vergangenheit schon desöfteren geschehen- bei TOPs wie Kündigungen oder wenn die GL zur Sitzung zustößt muss die JAV sogut wie immer das Feld räumen.

Wir haben mit dem BRV nun auch schon desöfteren gesprochen, er ist aber nicht einsichtig, ich zitiere: Das geht euch halt nix an- akzeptiert es oder nicht, ist mir egal- ich hab wichtigeres zu tun als mich mit euch rumzustressen. Der restliche BR sieht das übrigens genauso ;).

Vielleicht verständlich, dass das Verhältnis JAVBR seitdem etwas gestört ist, bzw. eine Kommunikation so gut wie eingestellt wurde.

Da es aber nun immer schlimmer wurde, bzw. wir nun fast gar nicht mehr teilnehmen durften stellt sich mir die Frage: Wie kann ich dem BRV am besten in den Arsch treten, dass er endlich merkt dass wir nicht nur irgendwelche Idioten sind, die sich um die Jugendlichen und Azubis kümmern aber sonst nix zu melden haben? Ich bin mittlerweile so weit, dass ich auch kein Problem damit hätte, etwas zur Personellen Veränderung im Bereich des Vorsitzes des BR beizutragen- ich bzw wir fühlen uns verarscht hoch 10- vielleicht verständlich.

So gehts nicht weiter- wir haben auch schon einen Rücktritt der JAV ins Auge gefasst.

Danke schonmal an euch, sorry für meinen Sprachgebrauch, aber ich bin schon wieder auf 180 wenn ich daran denke.

lg, Fischi

7.23702

Community-Antworten (2)

C
Chef

05.08.2008 um 21:01 Uhr

§ 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen (1) 1Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. 2Werden Angelegenheiten behandelt, die besonders die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen, so hat zu diesen Tagesordnungspunkten die gesamte Jugend- und Auszubildendenvertretung ein Teilnahmerecht.

Hallo,

ihr könnt doch zu jeder Sitzung jemanden schicken! Der BRV kann nichts dagegen machen!

Im weiter Streitfall einfach mal die Gewerkschaft informieren!

Gruß Chef

F
Fischi

06.08.2008 um 00:16 Uhr

Hi Chef,

das hab ich ganz vergessen zu erwähnen.

Der Gewerkschaftsvertreter ist ein komischer Kauz, mit dem hab ich auch schon telefoniert und er hat mir in Anbetracht der Situation der Firma davon abgeraten irgendwelche Schritte einzuleiten, da der BR wichtige Dinge zu tun hat- ich soll das also so hinnehmen. Will ich/ wollen wir aber nicht BESONDERS wegen unserer Situation- die Jugendlichen und Azubis sind ja auch davon betroffen und sie möchten ja auch BESONDERS jetzt richtig vertreten werden. Aber mit 0 Infos vom BR und 0 Teilnahme an den Sitzungen geht das sehr schlecht, ich würde schon fast sagen das ist mutwillige Behinderung der BR ( JAV ) Tätigkeit.

Die nehmen uns halt alle nicht für voll und meinen Dinge die wir regeln sind Kinderkram- wenn das so ein Kinderkram ist und das anscheinend alle so sehen außer uns lassen wir's halt. Geht für diesen "Kinderkram" leider auch genug Private Zeit drauf in der ich mich persönlich auch oft lieber in die Sonne legen würde.

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