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Recht auf JAV?

J
javgenau
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin Auszubildender im 2. Lehrjahr in einem Mittelständsunternehmen mit etwa 100 Mitarbeitern. Unter diesen befinden sich 13 Auszubildende unter 25 Jahre.

Wir haben einen Fünfköpfigen Betriebsrat jedoch keinen JAV. Ich habe den Betriebsrat bereits mehrfach darauf angesprochen das er lediglich mal eine Informationsveranstaltung zum Thema JAV abhält, da unter den Azubis nur ein geringes Wissen über diesen Posten existiert und die letzte "Umfrage" angeblich vor 2 Jahren stattgefunden haben soll, in der Azubis gefragt wurden ob der Posten existieren soll oder nicht. Das war vor meiner Zeit in diesem Unternehmen und selbst die damaligen Azubis erinnern sich nicht daran.

Das ist der aktuelle Status. Nun meine Fragen.

Begeht der Betriebsrat hier ein absichtliches Versäumniss indem er uns nicht die gewünschten Informationen zukommen lässt? Haben wir die Möglichkeit den Betriebsrat zu "zwingen" uns Informationen zukommen zu lassen? Haben Auszubildende im Grundsatz das Recht auf einen JAV wenn die Rahmenbedingungen erfüllt sind?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (1)

J
Jojo

24.11.2008 um 17:52 Uhr

Hallo javgenau. Laut § 60 ( 1) Betriebsverfassungsgesetz habt ihr das Recht, eine JAV zu wählen. Der BR muss den Wahlvorstand und seinen Vorsitzenden bestellen ( § 63 / 2 ). Schau dir mal das Betriebsverfassungsgesetz § 60-73 an, dort steht alles drin. Hier ein Link dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/index.html Hoffe, konnte dir helfen

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