Hallo ich hab eine Frage? Ich hab werde im Oktober 2006 meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin beenden, war jetzt 3 jahre während meiner Ausbildungszeit in der JAV. Die Vorstellungsgespräche zur Übernahme sind gelaufen.
Ich habe ein vorläufige Absage.
Ist das Rechtens? Auf welche Rechtsgrundlage kann ich in Gesprächen zurückgreifen?

DANKE!