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Trotz JAV keine Übernahme. Ist das Rechtens?

E
EVI
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ich hab eine Frage? Ich hab werde im Oktober 2006 meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin beenden, war jetzt 3 jahre während meiner Ausbildungszeit in der JAV. Die Vorstellungsgespräche zur Übernahme sind gelaufen. Ich habe ein vorläufige Absage. Ist das Rechtens? Auf welche Rechtsgrundlage kann ich in Gesprächen zurückgreifen?

DANKE!

4.05004

Community-Antworten (4)

K
Kölner

02.06.2006 um 23:01 Uhr

Wenn kein Azubi übernommen wird, kann es auch die JAV treffen...

E
EVI

02.06.2006 um 23:06 Uhr

Es wurden aber vier meiner Mitschüler übernommen, die keine Mitglieder der JAV waren

K
Kölner

02.06.2006 um 23:15 Uhr

Und los geht es... §78a BetrVG LAG Düsseldorf 12.06.75

Du musst natürlich auch Dein "Weiterbeschäftigungsbegehren" kundgetan haben!

W
wanst

03.06.2006 um 13:23 Uhr

.... und das so schnell, wie möglich.

Wichtig ist, daß du die Übernahme schriftlich und fristgemäß verlangst (innerhalb der letzten 3 Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses).

Es sei denn, es liegen schwerwiegende persönliche Gründe vor. z.B. wiederholtes nichtbestehen der Abschlußprüfung.

Halt uns auf dem Laufenden.

MfG

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