Erstellt am 02.06.2006 um 21:01 Uhr von Kölner
Wenn kein Azubi übernommen wird, kann es auch die JAV treffen...
Erstellt am 02.06.2006 um 21:06 Uhr von EVI
Es wurden aber vier meiner Mitschüler übernommen, die keine Mitglieder der JAV waren
Erstellt am 02.06.2006 um 21:15 Uhr von Kölner
Und los geht es... §78a BetrVG
LAG Düsseldorf 12.06.75
Du musst natürlich auch Dein "Weiterbeschäftigungsbegehren" kundgetan haben!
Erstellt am 03.06.2006 um 11:23 Uhr von wanst
.... und das so schnell, wie möglich.
Wichtig ist, daß du die Übernahme schriftlich und fristgemäß verlangst (innerhalb der letzten 3 Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses).
Es sei denn, es liegen schwerwiegende persönliche Gründe vor. z.B. wiederholtes nichtbestehen der Abschlußprüfung.
Halt uns auf dem Laufenden.
MfG