Wir haben am 25.11.06 unsere JAV gewählt, insgesamt drei Leute. Den Vorsitzenden, den Stellvertreter und einen Schriftführer. Zu diesen drei Leuten haben wir auch drei Stellvertreter gewählt, die im Falle eines Ausfalls der ersten drei einspringen. Jetzt meine Frage: Haben die Stellvertreter die gleichen Pflichen/ Rechte wie die "Richtigen", d.h Recht auf Bildungsseminare, Übernahmerecht, Recht an Teilnahme von BR Sitzungen usw. ?