Welche Rechte haben die JAV Stellvertreter(Ersatzmitglieder)?
Wir haben am 25.11.06 unsere JAV gewählt, insgesamt drei Leute. Den Vorsitzenden, den Stellvertreter und einen Schriftführer. Zu diesen drei Leuten haben wir auch drei Stellvertreter gewählt, die im Falle eines Ausfalls der ersten drei einspringen. Jetzt meine Frage: Haben die Stellvertreter die gleichen Pflichen/ Rechte wie die "Richtigen", d.h Recht auf Bildungsseminare, Übernahmerecht, Recht an Teilnahme von BR Sitzungen usw. ?
Community-Antworten (2)
28.11.2006 um 10:19 Uhr
@Chris1703
Wenn Ihr eine 3 - köpfige JAV habt, dann sind die von Dir als "Stellvertreter" bezeichneten doch keine Stellvertreter, sondern Nachrücker ?!?
Oder habt Ihr eine größere JAV?
28.11.2006 um 10:25 Uhr
@Chris - Ergänzung
Hab ich vergessen:
Schau Dir mal das BetrVG § 65, Randnummer 7 und 24 (Däubler/Kittner) an. Dort findest Du die nötigen Angaben.
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