Erstellt am 28.11.2006 um 09:19 Uhr von Nemet
@Chris1703
Wenn Ihr eine 3 - köpfige JAV habt, dann sind die von Dir als "Stellvertreter" bezeichneten doch keine Stellvertreter, sondern Nachrücker ?!?
Oder habt Ihr eine größere JAV?
Erstellt am 28.11.2006 um 09:25 Uhr von Nemet
@Chris - Ergänzung
Hab ich vergessen:
Schau Dir mal das BetrVG § 65, Randnummer 7 und 24 (Däubler/Kittner) an. Dort findest Du die nötigen Angaben.