Wir haben das Wahlausschreiben ausgehängt und die Wählerliste bei uns im BR-Büro zum einschreiben. 14 Tage Frist
Leider haben wir die Wählerliste einen Tag früher geschlossen,also 13 Tage.Kann der Arbeitgeber die Wahl als unwirksam
anfechten da wir uns nicht an die Fristen gehalten haben .
Wir hoffen auf schnelle Antwort und bedanken uns schon mal im voraus.