Erstellt am 12.01.2009 um 21:48 Uhr von nicoline
@ Pitt51
Nach meinem Verständnis haben "echte" Wekverträge nur freie MA und wären somit, gemäß § 7 BetrVG nicht wahlberechtigt, da sie keine AN des Betriebes sind. Ob es sich um echte Werkverträge handelt, müßte notfalls geprüft werden.
Guckst Du hier:
http://www.gulp.de/kb/lwo/vertrag/werk_versus_dienstvertrag1_f.html
Erstellt am 13.01.2009 um 08:09 Uhr von Pitt51
@nicoline,
danke für die Info bezgl. der Unterscheidung "echter" Werkverträge und die dazu interessante Quelle!