Wählerliste falsch - Anfechtung der Wahl möglich?
Hallo! In unserer Firma ist am 12.05.06 BR-Wahl. Es hängt eine Liste aus mit den Kanditaten, aber keine Liste aller Wahlberechtigten, also Wählerliste. Kann die Wahl da angefochten werden? In unserer Firma arbeiten Leihkräfte (Studenten) einmal pro Monat in einer Nachtschicht. Unsere WV-Vorsitzende (gleichzeitig Vorsitzende des alten BR) hat zu Beginn einer solchen Nachtschicht den Studenten erklärt, dass sie überhaupt wählen dürfen, wer sie selbst ist und dass sie auch gewählt werden kann. Dann hat sie die Briefwahlunterlagen ausgeteilt und die Studenten mussten bis Ende der Nachtschicht die Wahlumschläge abgeben bei einer Kollegin, die zwar im alten BR, aber nicht im Wahlvorstand ist. Unsere WV-Vorsitzende sagte, der WV darf laut Gesetz eine Kollegin ernennen, die Umschläge einzusammeln. Ist das alles rechtens? Wir Kanditaten hatten keine Chance, unsden Studenten vorzustellen. Wäre euch sehr dankbar für eine Antwort!
Community-Antworten (1)
05.05.2006 um 10:37 Uhr
Die von Dir genannten Fehler im Wahlverfahren können in der Tat einen Anfechtungsgrund darstellen (da muss man ins Detail gehen). Vergleiche Kommentar zum BetrVG z.B. den Däubler zu § 19 Randziffer 9ff
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