Eine komplette Abteilung wird von unserem Betrieb in einen anderen Betrieb unseres Unternehmens an einen anderen Standort verlegt (ca. 35km entfernt), die Räume dieser Abteilung an unserem Standort werden anderweitig genutzt.
Der Gesamtbetriebsrat hat dem Konzept dazu zugestimmt (es macht auch (ernsthaft) Sinn).
Soweit so einfach - nun ist eine Mitarbeiterin dieser Abteilung ordentliches Betriebsratsmitglied. Der Betriebsrat hat einer Versetzung zugestimmt, da diese MA keinen anderen Antrag o.ä. gestellt hat und so eine (wohl gute) Nachrückerin auch in den BR kommt.
Nun, nach der Zustimmung zu dieser Maßnahme, will die MA einen Antrag stellen, dass sie dennoch weiter ihre BR-Tätigkeit wahrnehmen "darf". Das heisst konkret, dass sie jede Woche zur Sitzung zu uns fahren will, an der Sitzung dann entsprechend teilnimmt, und dann entweder den Nachmittag mit ARbeiten vor Ort verbringt (Vorbereitungstätigkeiten / Verwaltungstätigkeiten, die auch noch von unserem Standort aus getätigt werden könnten notfalls) und die anderen 4 Tage dann am anderen (neuen) Standort arbeiten würde.

Meine Fragen:
a) geht das überhaupt ? (bisher galt für mich immer § 24 - Verlust der Wählbarkeit (durch Versetzung) = Verlust des Mandates)
b) was müsste diese MA für einen Antrag stellen ?
c) wer muss da zu was zustimmen ?
d) kann der BR dies ablehnen (da eine Nachrückerin die "bessere" Alternative wäre ?

Bin für jede Antwort dankbar.