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BR-Mandat-Verlust bei Versetzung?

T
ttact
Jan 2018 bearbeitet

Eine komplette Abteilung wird von unserem Betrieb in einen anderen Betrieb unseres Unternehmens an einen anderen Standort verlegt (ca. 35km entfernt), die Räume dieser Abteilung an unserem Standort werden anderweitig genutzt. Der Gesamtbetriebsrat hat dem Konzept dazu zugestimmt (es macht auch (ernsthaft) Sinn). Soweit so einfach - nun ist eine Mitarbeiterin dieser Abteilung ordentliches Betriebsratsmitglied. Der Betriebsrat hat einer Versetzung zugestimmt, da diese MA keinen anderen Antrag o.ä. gestellt hat und so eine (wohl gute) Nachrückerin auch in den BR kommt. Nun, nach der Zustimmung zu dieser Maßnahme, will die MA einen Antrag stellen, dass sie dennoch weiter ihre BR-Tätigkeit wahrnehmen "darf". Das heisst konkret, dass sie jede Woche zur Sitzung zu uns fahren will, an der Sitzung dann entsprechend teilnimmt, und dann entweder den Nachmittag mit ARbeiten vor Ort verbringt (Vorbereitungstätigkeiten / Verwaltungstätigkeiten, die auch noch von unserem Standort aus getätigt werden könnten notfalls) und die anderen 4 Tage dann am anderen (neuen) Standort arbeiten würde.

Meine Fragen: a) geht das überhaupt ? (bisher galt für mich immer § 24 - Verlust der Wählbarkeit (durch Versetzung) = Verlust des Mandates) b) was müsste diese MA für einen Antrag stellen ? c) wer muss da zu was zustimmen ? d) kann der BR dies ablehnen (da eine Nachrückerin die "bessere" Alternative wäre ?

Bin für jede Antwort dankbar.

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Community-Antworten (4)

C
Chef

26.07.2008 um 20:40 Uhr

Hi,

wenn das BR Mitglied auch in einer anderen Abteilung eingesetzt werden kann (man geht dabei davon aus das man 3 bis 6 Monate als Anlehrzeit als normal nimmt) ist es vor einer Versetztung geschützt. Ihr müßt nur die Versetztung ablehnen. (mit der begründung §24).

Gruß Chef

M
Mona-Lisa

26.07.2008 um 20:46 Uhr

@Chef, ist wohl schon zu spät, der Betriebsrat hat der Versetzung zugestimmt.

@ttact, was will die Kollegin eigentlich? Wenn sie die Versetzung nicht gewollt hätte, wären Möglichkeiten gewesen, dem nicht zuzustimmen!

Alles andere was sie sich da zusammendenkt, kann sie sich abschminken......... Der 24iger sagt es doch eindeutig!

T
ttact

26.07.2008 um 21:09 Uhr

Also - der Versetzung wurde wie o.e. zugestimmt; die Versetzung der BR-MA in eine andere Abteilung bei uns am Standort verbleibend geht nicht, weil es keine solchen Bereich mehr dann vor Ort gibt, auch nichts annähernd vergleichbares (gesamte Administration wird halt verlegt). Die BRM selbst möchte nun ihr Mandat weiter fortführen - weil sie ja gewählt sei und sie die Wähler nicht enttäuschen will (Originalzitat) - und deshalb weiter a) Ansprechpartner sein (telefonisch wäre das ja machbar) und b) weiter an den BR-Sitzungen teilnehmen und c) wenn der BR ihr Aufgaben überträgt, die dann auch noch entsprechend wahrnehmen. Für Punkt a) + c) wird sie dann je nach Bedarf von ihrer Arbeit "freigestellt" quasi, für Teilnahme an Sitzungen (Punkt b) ) regelmaessig ... Kurz - sie möchte nun quasi alles - (nach bereits erteilter Zustimmung des BR (nach Ende der Sitzung - ohne es vorher gesagt zu haben - (Einladung inkl. Themen erging auch an sie (rechtzeitig) und sie war bei der Sitzung dabei und stimmte auch allen anderen Versetzungen der anderen Abteilungsmitglieder mit zu (für die Abstimmung zu ihrer Maßnahme war entsprechend ein Ersatzmitglied hinzugezogen worden und sie ging so lange aus den Räumen)) , am liebsten würde sie natürlich gar nicht versetzt werden, doch da dies unabdinglich ist, ist sie willens dorthin zu fahren - und dann wie o.e. z.b. einen TAg (= Sitzungstag) wieder bei uns nur zu sein.

WENN die Geschäftsleitung dem zustimmen würde (weil sie keine Konflikte ggf. provozieren wollen) - sie will/wollte mit ihr reden - müssen wir als BR vor Ort dies dann hinnehmen ? Aus unserer Sicht - u.a. wegen § 24 - scheint dies nicht nur merkwürdig, sondern auch gesetzeswidrig. Müssten wir dann in die Einigungsstelle deswegen ?!? (normalerweise sollte man ja FÜR die MA sein - und die GL sollte solches Vorgehen verweigern)

M
Matze24

27.07.2008 um 22:13 Uhr

@ttact, hier tun sich Fragen auf:

  1. Hat das Unternehmen lediglich eine zweite Betriebsstätte aufgetan, ohne jedoch die Verwaltung zu ändern? Zuständig wäre dann ja sowieso der alte Betriebsrat, sie könnte weiterhin ihr Amt ausüben.
  2. Hat das Unternehmen tatsächlich diesen Betriebszweig als eigenständigen Betrieb ausgegliedert? Dann müsste dort - sollte er nicht schon existieren - schnellstens eine BR gegründet werden. In diesem Fall hätte die Kollegin ihr bisheriges Betriebsratsmandat definitiv verloren, hätte aber noch ein Jahr besonderen Kündigungsschutz. Mit den Vorerfahrungen vielleicht beste Voraussetzungen, sich zu engagieren. (Tipp: hat sich der neue Betrieb entscheidend vergrößert, könnte vorzeitig neu gewählt werden, um den Betriebsrat zu erweitern. Siehe § 13 BetrVG) Mit kämpferischem Gruß

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