Erstellt am 26.07.2008 um 18:40 Uhr von Chef
Hi,
wenn das BR Mitglied auch in einer anderen Abteilung eingesetzt werden kann (man geht dabei davon aus
das man 3 bis 6 Monate als Anlehrzeit als normal nimmt) ist es vor einer Versetztung geschützt.
Ihr müßt nur die Versetztung ablehnen. (mit der begründung §24).
Gruß Chef
Erstellt am 26.07.2008 um 18:46 Uhr von Mona-Lisa
@Chef,
ist wohl schon zu spät, der Betriebsrat hat der Versetzung zugestimmt.
@ttact,
was will die Kollegin eigentlich? Wenn sie die Versetzung nicht gewollt hätte, wären Möglichkeiten gewesen, dem nicht zuzustimmen!
Alles andere was sie sich da zusammendenkt, kann sie sich abschminken.........
Der 24iger sagt es doch eindeutig!
Erstellt am 26.07.2008 um 19:09 Uhr von ttact
Also - der Versetzung wurde wie o.e. zugestimmt;
die Versetzung der BR-MA in eine andere Abteilung bei uns am Standort verbleibend geht nicht, weil es keine solchen Bereich mehr dann vor Ort gibt, auch nichts annähernd vergleichbares (gesamte Administration wird halt verlegt).
Die BRM selbst möchte nun ihr Mandat weiter fortführen - weil sie ja gewählt sei und sie die Wähler nicht enttäuschen will (Originalzitat) - und deshalb weiter a) Ansprechpartner sein (telefonisch wäre das ja machbar) und b) weiter an den BR-Sitzungen teilnehmen und c) wenn der BR ihr Aufgaben überträgt, die dann auch noch entsprechend wahrnehmen.
Für Punkt a) + c) wird sie dann je nach Bedarf von ihrer Arbeit "freigestellt" quasi, für Teilnahme an Sitzungen (Punkt b) ) regelmaessig ...
Kurz - sie möchte nun quasi alles - (nach bereits erteilter Zustimmung des BR (nach Ende der Sitzung - ohne es vorher gesagt zu haben - (Einladung inkl. Themen erging auch an sie (rechtzeitig) und sie war bei der Sitzung dabei und stimmte auch allen anderen Versetzungen der anderen Abteilungsmitglieder mit zu (für die Abstimmung zu ihrer Maßnahme war entsprechend ein Ersatzmitglied hinzugezogen worden und sie ging so lange aus den Räumen)) , am liebsten würde sie natürlich gar nicht versetzt werden, doch da dies unabdinglich ist, ist sie willens dorthin zu fahren - und dann wie o.e. z.b. einen TAg (= Sitzungstag) wieder bei uns nur zu sein.
WENN die Geschäftsleitung dem zustimmen würde (weil sie keine Konflikte ggf. provozieren wollen) - sie will/wollte mit ihr reden - müssen wir als BR vor Ort dies dann hinnehmen ?
Aus unserer Sicht - u.a. wegen § 24 - scheint dies nicht nur merkwürdig, sondern auch gesetzeswidrig.
Müssten wir dann in die Einigungsstelle deswegen ?!? (normalerweise sollte man ja FÜR die MA sein - und die GL sollte solches Vorgehen verweigern)
Erstellt am 27.07.2008 um 20:13 Uhr von Matze24
@ttact,
hier tun sich Fragen auf:
1. Hat das Unternehmen lediglich eine zweite Betriebsstätte aufgetan, ohne jedoch die Verwaltung zu ändern? Zuständig wäre dann ja sowieso der alte Betriebsrat, sie könnte weiterhin ihr Amt ausüben.
2. Hat das Unternehmen tatsächlich diesen Betriebszweig als eigenständigen Betrieb ausgegliedert? Dann müsste dort - sollte er nicht schon existieren - schnellstens eine BR gegründet werden. In diesem Fall hätte die Kollegin ihr bisheriges Betriebsratsmandat definitiv verloren, hätte aber noch ein Jahr besonderen Kündigungsschutz. Mit den Vorerfahrungen vielleicht beste Voraussetzungen, sich zu engagieren.
(Tipp: hat sich der neue Betrieb entscheidend vergrößert, könnte vorzeitig neu gewählt werden, um den Betriebsrat zu erweitern. Siehe § 13 BetrVG)
Mit kämpferischem Gruß