Erstellt am 18.10.2016 um 14:52 Uhr von celestro
da es sich um ein Ehrenamt und nicht um Arbeitszeit nach dem ArbZG handelt, würde ich sagen: JA !
Erstellt am 18.10.2016 um 16:52 Uhr von alterMann
Ein kranker Mitarbeiter kann sein BR-Amt weiter ausführen, sofern das nicht seiner Genesung entgegensteht.
Ob er dabei in der Wiedereingliederung ist, Lohnfortzahlung oder Krankengeld erhält oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Erstellt am 19.10.2016 um 17:47 Uhr von etugruber
Krank oder Urlaub zählt nicht als verhindert, außer er informiert den BRV das er nicht kommen kann.
Erstellt am 19.10.2016 um 18:22 Uhr von Pjöööng
etugruber,
das ist schlichtweg falsch!
Erstellt am 20.10.2016 um 10:10 Uhr von celestro
"Krank oder Urlaub zählt nicht als verhindert, außer er informiert den BRV das er nicht kommen kann."
Andersherum ! Man kann als BRM mitteilen, das man TROTZDEM kommt. Dann ist man nicht verhindert und kann z.B. an der Sitzung teilnehmen.