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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wiedereingliederung und BR Mandat

K
Krawalliese
Jan 2018 bearbeitet

Darf man in der Wiedereingliederungsphase nach langer Krankheit (Gehalt zahlt die Krankenkasse) sein Mandat als ordentlicher Betriebsrat dann schon wieder ausführen?

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Community-Antworten (5)

C
celestro

18.10.2016 um 16:52 Uhr

da es sich um ein Ehrenamt und nicht um Arbeitszeit nach dem ArbZG handelt, würde ich sagen: JA !

A
AlterMann

18.10.2016 um 18:52 Uhr

Ein kranker Mitarbeiter kann sein BR-Amt weiter ausführen, sofern das nicht seiner Genesung entgegensteht. Ob er dabei in der Wiedereingliederung ist, Lohnfortzahlung oder Krankengeld erhält oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

E
etugruber

19.10.2016 um 19:47 Uhr

Krank oder Urlaub zählt nicht als verhindert, außer er informiert den BRV das er nicht kommen kann.

P
Pjöööng

19.10.2016 um 20:22 Uhr

etugruber,

das ist schlichtweg falsch!

C
celestro

20.10.2016 um 12:10 Uhr

"Krank oder Urlaub zählt nicht als verhindert, außer er informiert den BRV das er nicht kommen kann."

Andersherum ! Man kann als BRM mitteilen, das man TROTZDEM kommt. Dann ist man nicht verhindert und kann z.B. an der Sitzung teilnehmen.

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