Verlust des BR-Mandats!?
Hallo zusammen, ich habe eine Änderung zu meinem Anstellungsvertrag unterschrieben, welcher meine künftige Arbeit in einer anderen Abteilung regelt. Vertragspartner dieser Änderung ist nach wie vor der Betrieb X, in welchem ich Betriebsratsmitglied bin. Die Abteilung, in welcher ich nun tätig bin, arbeitet zwar am Standort Betrieb X, ist aber per Kostenstellenrechnung dem Betrieb Y desselben Unternehmens zugeordnet. Ich denke, daß ich meine Betriebszugehörigkeit zum Betrieb X mit der Änderung zum Arbeitsvertrag nicht aufgegeben habe und aus diesem Grunde weiter mein Mandat im Betriebsrat des Betriebes X behalte (... ist ja auch nach wie vor mein Vertragspartner) Sehe ich das richtig? Oder arbeite ich derzeit "illegal" im BR? Zusatz: Der Arbeitgeber des Gesamtunternehmens hätte von mir ganz gerne die Unterschrift unter einer neuerlichen Änderung, in welcher ich den neuen Abrechnungskreis zum Betrieb Y gegenzeichne und damit mein Mandat niederlege! Diese Unterschrift verweigere ich derzeit. Besten Dank für Eure Antworten! Gruß. Steffen.
Community-Antworten (2)
09.09.2007 um 20:47 Uhr
Wie der Arbeitgeber seine Kostenstellen zuordnet ist seine Sache. Das gleiche dürfte für die Abrechnungskreise gelten. Für dich ist wichtig, wie dieses aus der Sicht des BetrVG einzuordnen ist. Aber da die Leitungs- und Organisationsebene des Betriebes X auch für den Betrieb Y zuständig sein dürfte, das entnehme ich jedenfalls deinen Ausführungen, so dürfte es sich um einen einheitlichen Betrieb im Sinne des BetrVG handeln. Somit hätte das keine Auswirkungen auf deine BR Amt.
Aber, wenn es wirklich so ist wie ich o.g. vermute, so stellt sich die Frage, ob den die BR Wahl ordentlich durchgeführt wurde. Das dürfte nicht der Fall sein, wenn es zwei Betriebe mit einer Leitungs- und Organisationsebene zum Zeitpunkt der BR Wahl gegeben hat, aber nur in einem der Betriebe eine BR Wahl durchgeführt wurde.
09.09.2007 um 20:48 Uhr
@Steffen61 Was willst Du denn? Willst Du das Mandat niederlegen? Ansonsten bleibt alles beim Alten - auf welcher Kostenstelle der AG abrechnet darf einem BR auch recht egal sein; allenfalls dem WA vielleicht nicht!
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